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Landtagswahl 2026

Am 8. März 2026 wählt Baden-Württemberg einen neuen Landtag. Auf dieser Seite finden Sie alle relevanten Infos zur Wahl für das Gastgewerbe. 

Die Seite wird laufend aktualisiert. 

Unsere Agenda

für eine starke Branche und ein starkes Gastgeberland Baden-Württemberg

1. Tourismus als Leitökonomie stärken

Mit 374.000 Vollzeit-Äquivalenten und knapp 26 Milliarden Euro Jahresumsatz gehört der Tourismus schon heute zu den Leitökonomien in Baden-Württemberg . Vom Tourismus profitieren viele: nicht nur Hotellerie und Gastronomie, sondern auch Einzelhandel, Landwirtschaft, Handwerks- 
betriebe und die im Land stark vertretenen Zulieferbranchen des Gastgewerbes (z.B. im Bereich Küchentechnik). In einer Zeit, in der bedeutende Industriezweige vor großen Herausforderungen stehen, bietet die Tourismuswirtschaft Chancen zur Sicherung von Arbeitsplätzen und Wohlstand, 
die nicht ungenutzt bleiben dürfen.  

Was kann die Landespolitik konkret tun?  
Unsere Umsetzungsvorschläge:

  • Mehr investieren: Baden-Württemberg tut viel für die Mittelstandsförderung, doch das Potenzial der Leitökonomie Tourismus wird aktuell noch nicht ausgeschöpft. Deshalb braucht es mehr Investitionen in die touristische Infrastruktur und ins Tourismusmarketing.
     
  • Gastronomie stärken: Die Ausdünnung des Gastronomie-Angebots vor allem im ländlichen Raum ist ein wachsendes Problem auch für die touristische Vermarktung: Wanderer und Radtouristen finden vor allem unter der Woche oft kein geöffnetes Gasthaus mehr. Die Zahl der Gasthäuser und Gasthöfe im Land sinkt seit Jahren. Es ist Zeit, dass die Landesregierung wirkungsvoll gegensteuert. Dazu gehört der Einsatz für faire Rahmenbedingungen auf Bundesebene (Stichwort Gastro-Mehrwertsteuer!), dazu gehört aber auch die Förderung der regionalen Gastronomie unter der Dachmarke „Schmeck den Süden“.
     
  • Touristische Leistungsträger gezielt fördern – zum Beispiel durch einen Förderschwerpunkt Gastronomie im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) und durch verbesserte Konditionen im Investitionsförderprogramm „Tourismusfinanzierung PLUS“. Tourismus-Förderung in Baden-Württemberg muss sich qualitativ und quantitativ mit Wettbewerbs-Destinationen wie z.B. Bayern messen können.

2. Perspektiven schaffen für eine erfolgreiche Zukunft

In rund 4.000 inhabergeführten Hotel- und Gastronomiebetrieben im Land steht in den kommenden fünf Jahren der Generationenwechsel an. Die Landesregierung sollte Hemmnisse beseitigen, die die Weiterführung und Übergabe von Betrieben erschweren, und diejenigen unterstützen, die die Zukunft der Branche erfolgreich gestalten wollen. 

  • Das Nachfolge- und Gründerprogramm zur Unterstützung der Betriebsübergeber und -übernehmer bzw. der Gründerinnen und Gründer im Gastgewerbe weiter ausbauen und stärken.
     
  • Die Investitionen in Digitalisierung und Nachhaltigkeit im Gastgewerbe fördern. Der Umfang sollte mindestens dem Niveau anderer Tourismusländer entsprechen.
     
  • Die Qualifizierung und Beratung im Gastgewerbe weiter intensiv unterstützen und auch für die Meister im Gastgewerbe eine Meisterprämie wie im Handwerk gewähren.

3. Arbeit ermöglichen, Ausbildung stärken

Für das personalintensive Gastgewerbe ist die Sicherung der Fachkräfteversorgung eine Daueraufgabe. Die zuletzt stark gestiegenen Ausbildungszahlen sind eine Chance, doch die Migration in die Ausbildung schafft auch neue Herausforderungen. Die Landesregierung sollte aktiv dazu beitragen, Hürden bei der Fachkräftegewinnung zu beseitigen und die Ausbildungsbranche Gastgewerbe zu unterstützen. 

  • Der DEHOGA begrüßt die Einrichtung der Landesagentur für die Zuwanderung von Fachkräften (LZF) als Unterstützung für beschleunigte Visa- und Aufenthaltstitelverfahren. Allerdings ist die LZF nur für das beschleunigte Verfahren vor der Einreise zuständig. Nach Ankunft in Deutschland müssen Auszubildende und Fachkräfte wieder die Ausländerbehörden aufsuchen, was diese belastet und die Verfahren verzögert. Der Zuständigkeitsbereich der LZF sollte ausgeweitet werden, um die Bearbeitungszeiten bei Aufenthaltstiteln zu verkürzen.
     
  • Das System des Blockunterrichts an spezialisierten Landesberufsschulen ist ein entscheidender Erfolgsfaktor für die hohe Ausbildungsqualität im baden-württembergischen Gastgewerbe. Für die Unterbringung der Auszubildenden während der Blockunterrichtswochen gewährt das Land einen Zuschuss, der seit 2017 nicht mehr erhöht wurde und längst nicht mehr kostendeckend ist. Das stellt Azubis, die über wenige finanzielle Mittel verfügen, vor zunehmende Probleme. Die Landesregierung sollte den Zuschuss für auswärtige Unterbringung während des Blockunterrichts dauerhaft für alle Auszubildenden sicherstellen und an die aktuelle Kostenstruktur anpassen.
     
  • Wegen des besonders hohen Migrantenanteils stehen die Berufsschulen, in denen die Azubis der Branche unterrichtet werden, vor besonderen Herausforderungen. Die Landesregierung sollte Berufsschulen mit besonders hohem Migrantenanteil personell bedarfsgerecht stärken.  

4. Bürokratie abbauen

Überflüssige Bürokratie kostet Zeit, Geld und entmutigt gastgewerbliche Unternehmerinnen und Unternehmer – auch deshalb, weil ständig neue Regelungen dazukommen. Wir fordern, dass sich die Landesregierung auf allen Ebenen (z.B. beim Thema Arbeitszeitgesetz auf Bundesebene) 
gegen das ständige Anwachsen der Bürokratie einsetzt. Ein ermutigendes Beispiel für Entbürokratisierung im Land ist die Modernisierung des Gaststättengesetzes. Dass der Abbau weiterer überflüssiger Regelungen möglich ist, zeigen drei Vorschläge zum Bürokratieabbau, die die Landesregierung umsetzen sollte:

  • Warum müssen Gastronomen, die durch Außenflächen-Bewirtschaftung die Innenstadt beleben, dafür jedes Jahr aufs Neue bei ihrer Kommune einen gebührenpflichtigen Sondernutzungsantrag stellen? Durch eine Änderung des Straßengesetzes könnte die Landesregierung ermöglichen, dass Sondernutzungserlaubnisse grundsätzlich unbefristet und „bis auf Widerruf“ gelten. Eine Befristung wäre dann nur im Ausnahmefall möglich, wenn es wirklich nötig ist. Das wäre ein starkes Signal an die Gastronomie, die zur Belebung von Innenstädten und Ortszentren beiträgt.
     
  • Die Landesregierung sollte auch den Mut haben, überflüssige Vorschriften zu streichen. Warum braucht unser Land die strengste Sperrzeitregelung aller Bundesländer? Sind landesweite Sperrzeit-Regeln überhaupt notwendig, wenn Kommunen alles selbst vor Ort regeln können? Das Gleiche gilt für altbackene Musik- und Tanzverbote an Feiertagen. In der Realität erzeugen solche Verbote nur verständnisloses Kopfschütteln, sinnlose Bußgeldverfahren und Mehraufwand, wenn Ausnahmegenehmigungen beantragt werden müssen. Unsere Empfehlung: Abschaffen!
     
  • Schlussstrich bei Coronahilfe-Rückzahlungen: Corona-Soforthilfe, November- und Dezemberhilfe, aber auch die unterschiedlichen Überbrückungshilfen waren wichtige Unterstützungsprogramme für das Gastgewerbe in der Corona-Krise, doch offene Verfahren und drohende Rückzahlungen schweben heute wie ein Damoklesschwert über vielen Betrieben. Das Land sollte das Thema Rückforderungen schnell und unbürokratisch abschließen, damit die Betriebe sich auf ihre Fortentwicklung konzentrieren können.

5. Kommunalen Steuer-Wildwuchs stoppen

Dass viele Kommunen im Land vor großen finanziellen Herausforderungen stehen, ist nicht zu bestreiten. Aber auch im Gastgewerbe ist die wirtschaftliche Lage mehr als angespannt: Seit 2019 hat Baden-Württemberg mehr als 3.000 gastgewerbliche Unternehmen verloren. Hohe Kosten 
und sinkende Umsätze gefährden auch aktuell Betriebe und Arbeitsplätze in der Branche. Es ist daher nicht fair und auch der Lage nicht angemessen, wenn Städte und Gemeinden ihre Finanzlöcher durch die Einführung neuer, zusätzlicher Steuern auf Kosten von Gastgewerbe und Tourismus stopfen, z.B. durch „Bettensteuern“ zu Lasten der Hotellerie. 

Deshalb fordern wir ein Stoppsignal für kommunalen Steuer-Wildwuchs in Baden-Württemberg. Konkret: ein Kommunalabgabengesetz nach bayerischem Vorbild, das die Einführung sog. Bagatellsteuern (z.B. „Bettensteuer“, „Verpackungssteuer“) unter den Genehmigungsvorbehalt des Landes stellt.

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Infos zur Wahlrechtsform finden Sie bei der Landeszentrale für politische Bildung.