„Schmeck den Süden“-Gastronomen

Als „Schmeck-den-Süden“-Gastronom senden Sie eine klare und vor allem glaubwürdige Botschaft an Ihre Gäste. Nämlich, dass Sie für Ihre regionalen Gerichte ausschließlich regionale Produkte in höchster Qualität verwenden. Das schmeckt man, das stärkt Ihre Marktposition.

Entwickelt wurde die Aktion „Schmeck den Süden“-Gastronomen vom DEHOGA Baden-Württemberg und dem Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz. Sie steht genauso wie die Initiative "Schmeck den Süden" - Genuss außer Haus und „Haus der Baden-Württemberger Weine“ für hochwertigen Genuss und für Gastronomie-Kultur aus dem „Ländle“.

Sie stärkt das Vertrauen in Sie und sie stärkt Ihre Marktposition: Eine Bewertungskommission zeichnet Ihren Betrieb nach vorgegebenen Qualitätsstandards aus. Je nach Anzahl der ausgewiesenen „Schmeck den Süden“-Gerichte auf der Speisekarte werden die Betriebe klassifiziert und mit ein bis drei „Schmeck den Süden“-Löwen ausgezeichnet. Eine unabhängige Prüfungskommission überprüft jedes Jahr aufs Neue, ob die Standards eingehalten werden.

Informationen zum Projekt-Rat finden Sie hier.

Weitere Vermarktungsinitiativen, mit denen Sie für Ihren Betrieb werben können, finden Sie hier.

Vorteile

  • „Schmeck den Süden“ ist eine Aktion vom DEHOGA Baden-Württemberg und MBW Marketinggesellschaft Baden-Württemberg mbH
  • kostenloser Eintrag im Genießerland Restaurantführer
  • zahlreiche Werbe- und Betriebsmittel, wie z.B. Speisekarten, Einlegeblätter, Servietten, Tischaufsteller usw., zur Verkaufsförderung und Imagebildung
  • Vermarktung durch die MBW auf www.schmeck-den-sueden.de
  • Vermarktung der Genussinitiative auf www.tourismus-bw.de
  • Teilnahme an Gemeinschaftsaktionen, Veranstaltungen und Exkursionen
  • Seminarangebote vergünstigt und zum Teil kostenlos
  • Unterstützung bei der Pressearbeit
  • Zugriff auf ausgewählte „Schmeck den Süden“-Partnerlieferanten
  • Newsletter mit regionalen Neuigkeiten aus dem Genießerland
  • Veröffentlichung in der App VonDAHEIM BW und auf www.von-daheim.de

Wie kann ich teilnehmen?

Voraussetzung: Sie bieten mindestens drei regionale Gerichte an und dokumentieren deren Produktherkunft (z.B. mit Lieferschein oder Rechnung). Informationen zur Teilnahme finden Sie in den folgenden Dokumenten:

Vereinbarung zur Teilnahme SdS
Checkliste zur Selbstauskunft SdS
Informationen zur Teilnahme SdS
AGB zur Teilnahme SdS

Füllen Sie die Vereinbarung zur Teilnahme aus und senden uns diese zu. Eine Prüfungskommission besucht den Betrieb und prüft vor Ort, ob die Standards eingehalten werden.
Die Zertifizierung ist ein Jahr gültig, dann findet ein neuer Prüfungstermin statt. Die Teilnahme ist jederzeit möglich. Bitte beachten Sie die Rechtshinweise.

Ihre Investition

  • DEHOGA-Mitglieder: 235 Euro Jahresbeitrag (plus 70 Euro Aufnahmegebühr im ersten Jahr)
  • Nichtmitglieder: 490 Euro Jahresbeitrag (plus 70 Euro Aufnahmegebühr im ersten Jahr)

Ihr Kontakt

Regina Autenrieth
Regina Autenrieth
Projektleiterin Gastronomie
DEHOGA Tourismus Baden-Württemberg GmbH
Hausener Str. 21
73337 Bad Überkingen
Telefon: 07331-984427

Genussführer 2025

Der Genussführer weist den Gästen den Weg zu den 280 „Schmeck den Süden-Gastronomen“. Außerdem zeigt er über 80 Betriebe in der Gemeinschaftsverpflegung, die sich an „Schmeck den Süden"-Genuss außer Haus beteiligen.“

Den Genussführer 2025 kostenlos bestellen

Zum Genussführer 2025 als PDF

Hier gelangen Sie zum Video auf Instagram.

Rap

Den Schmeck den Süden-Rap von MC Luxusliner finden Sie hier zum Anhören

Service

Zertifizierte Betriebe können mit dem Logo „Schmeck den Süden Gastronomen“ auf Speisekarte oder Homepage werben. Beteiligte am Projekt Regionale Speisekarte „Schmeck den Süden“ können den "de-minimis"-Antrag der MBW und die Logos hier kostenlos bestellen: E-Mail schreiben