Landesgaststättengesetz
Der DEHOGA hat sich im Rahmen der Entlastungsallianz stark für die Entbürokratisierung im Gastgewerbe eingesetzt. Der Einsatz hat sich gelohnt: Das Landesgaststättengesetz (LGastG) wurde vereinfacht und an die betrieblichen Bedürfnisse angepasst. Es gilt ab 2026.
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Neuausrichtung der Gaststättenunterrichtung
Eine weitere Verbesserung, für die sich der DEHOGA und die federführenden Industrie- und Handelskammern (IHKs) eingesetzt haben, ist die Modernisierung und Ausweitung des Unterrichtungsnachweises für angehende Gastronom:innen ohne (lebensmittel-)fachliche Ausbildung.
Nach Erfahrungen des DEHOGA Baden-Württemberg scheitern rund 50 Prozent der Neugründungen im Gastgewerbe innerhalb der ersten drei Jahre. Hauptursachen sind Fehler, die bereits vor der Eröffnung gemacht wurden. Daher ist es wichtig, alle Gründer:innen möglichst frühzeitig zu erreichen.
Grundsätzlich plädiert der DEHOGA für einen verpflichtenden Sachkundenachweis mit mehrtägiger Schulung und Abschlussprüfung. Das Wirtschaftsministerium des Landes sieht darin jedoch einen möglichen Verstoß gegen EU-Recht. Stattdessen wird jetzt die bestehende Unterrichtung bei den IHKs unter Mitwirkung des DEHOGA fachlich aktualisiert.