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Landesgaststättengesetz

Der DEHOGA hat sich im Rahmen der Entlastungsallianz stark für die Entbürokratisierung im Gastgewerbe eingesetzt. Der Einsatz hat sich gelohnt: Das Landesgaststättengesetz (LGastG) wurde vereinfacht und an die betrieblichen Bedürfnisse angepasst. Es gilt ab 2026.

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Welche Änderungen treten ab 2026 in Kraft?

  • Wegfall der Konzession: Die bisherige Genehmigungspflicht entfällt. 
     
  • Einführung eines Anzeigeverfahrens: Statt einer Konzession genügt künftig eine fristgebundene Anzeige bei der zuständigen Behörde. Wenn also die Behörde innerhalb der Frist keine Einwände geltend macht, kann der Betrieb öffnen. 
     
  • Gaststättenunterrichtung für alle: Die Unterrichtungspflicht gilt künftig für alle Quereinsteiger:innen ohne lebensmittelfachliche Ausbildung, unabhängig davon, ob Alkohol ausgeschenkt wird.  

Welche Verbesserungen bringt das neue Gaststättengesetz?

  • Viele profitieren: Aktuell gibt es rund 4.000 Konzessionsverfahren pro Jahr (z.B. Familiennachfolge, Rechtsformwechsel, Betreiberwechsel, Gründungen), für die ab 2026 unnötige Doppelprüfungen entfallen. 
     
  • Weniger Gebühren: Die Branche wird um rund 10 Mio. Euro pro Jahr entlastet.
     
  • Keine unnötigen baurechtlichen Prüfungen: Wenn sich am Lokal baulich nichts ändert, sind keine baurechtlichen Prüfungen mehr notwendig, denn die Baurechtsbehörde entscheidet, ob eine Prüfung erforderlich ist. Bei Neuerrichtung oder Umbauten gelten die baulichen Vorgaben weiterhin, man muss also z.B. eine Baugenehmigung beantragen. 
     
  • Kein rechtsfreier Raum: Auch nach der Reform müssen alle Vorschriften eingehalten werden. 
     
  • Mehr Qualifizierung und Verbraucherschutz durch eine modernisierte, verbesserte Gaststättenunterrichtung für Quereinsteiger ohne fachliche Ausbildung. 

Neuausrichtung der Gaststättenunterrichtung

Eine weitere Verbesserung, für die sich der DEHOGA und die federführenden Industrie- und Handelskammern (IHKs) eingesetzt haben, ist die Modernisierung und Ausweitung des Unterrichtungsnachweises für angehende Gastronom:innen ohne (lebensmittel-)fachliche Ausbildung. 

Nach Erfahrungen des DEHOGA Baden-Württemberg scheitern rund 50 Prozent der Neugründungen im Gastgewerbe innerhalb der ersten drei Jahre. Hauptursachen sind Fehler, die bereits vor der Eröffnung gemacht wurden. Daher ist es wichtig, alle Gründer:innen möglichst frühzeitig zu erreichen. 

Grundsätzlich plädiert der DEHOGA für einen verpflichtenden Sachkundenachweis mit mehrtägiger Schulung und Abschlussprüfung. Das Wirtschaftsministerium des Landes sieht darin jedoch einen möglichen Verstoß gegen EU-Recht. Stattdessen wird jetzt die bestehende Unterrichtung bei den IHKs unter Mitwirkung des DEHOGA fachlich aktualisiert. 

Wie sieht die vorgesehene Struktur der Gaststättenunterrichtung ab 2026 aus?

  • Teil 1: Lebensmittelrecht 
  • Teil 2: Allgemeine Rechtsthemen (z.B.: Tarifwesen, Landesgaststättengesetz, Jugendschutz, Sperrzeiten, Nichtraucherschutz) 

Was sind die Ziele der Reform?

  • Stärkung der Qualifikation von Gründer:innen 
  • Einheitliche Standards in der Unterrichtung 
  • Reduktion bürokratischer Hürden 
  • Förderung langfristig erfolgreicher Gründungen im Gastgewerbe 

Wo gibt es weiterführende Informationen?

Der DEHOGA Baden-Württemberg entwickelt in Kooperation mit den baden-württembergischen IHKs eine Website, damit die Teilnehmenden die Inhalte der Gaststättenunterrichtung aufbauend zur Gaststättenunterrichtung vertiefen können.  

DEHOGA für weniger Bürokratie

Der DEHOGA setzt sich für weniger Bürokratie im Gastgewerbe ein - nicht nur, was das Gaststättengesetz anbelangt.

Weitere Infos zum neuen Gesetz

...finden Sie auf diesem Factsheet des Wirtschaftsministeriums.