Landesgaststättengesetz
Der DEHOGA hat sich im Rahmen der Entlastungsallianz stark für die Entbürokratisierung im Gastgewerbe eingesetzt. Der Einsatz hat sich gelohnt: Das Landesgaststättengesetz (LGastG) soll noch dieses Jahr vereinfacht und an die betrieblichen Bedürfnisse angepasst werden.
Ab 2026 soll das neue Landesgaststättengesetz gelten. Die finale Beschlussfassung im Landtag steht noch aus.
Neuausrichtung der Gaststättenunterrichtung
Eine weitere Verbesserung, für die sich der DEHOGA und die federführenden Industrie- und Handelskammern (IHKs) eingesetzt haben, ist die Modernisierung und Ausweitung des Unterrichtungsnachweises für angehende Gastronom:innen ohne (lebensmittel-)fachliche Ausbildung.
Nach Erfahrungen des DEHOGA Baden-Württemberg scheitern rund 50 Prozent der Neugründungen im Gastgewerbe innerhalb der ersten drei Jahre. Hauptursachen sind Fehler, die bereits vor der Eröffnung gemacht wurden. Daher ist es wichtig, alle Gründer:innen möglichst frühzeitig zu erreichen.
Grundsätzlich plädiert der DEHOGA für einen verpflichtenden Sachkundenachweis mit mehrtägiger Schulung und Abschlussprüfung. Das Wirtschaftsministerium des Landes sieht darin jedoch einen möglichen Verstoß gegen EU-Recht. Stattdessen wird jetzt die bestehende Unterrichtung bei den IHKs unter Mitwirkung des DEHOGA fachlich aktualisiert.
Wie geht es weiter?
Das Landesgaststättengesetz soll im Herbst 2025 in den Landtag eingebracht werden. Nach der Verabschiedung ist das Inkrafttreten für Anfang 2026 vorgesehen. Eine
ausführliche Verwaltungsvorschrift, insbesondere zur Ausgestaltung der Gaststättenunterrichtung, soll zeitgleich in Kraft treten.