Der DEHOGA und die Bundesvereinigung der Musikveranstalter (BVMV) konnten sich nach intensiven Verhandlungen mit der GEMA letztendlich auf noch vertretbare, lineare Tariferhöhungen verständigen. Alle wesentlichen Tarife (z.B. für Einzelveranstaltungen mit Live- oder Tonträgermusik, Musikwiedergaben mittels Tonträger oder Radio in Gaststätten, Handelsbetrieben, Fitnessstudios und Spielhallen, Musikwiedergaben in Fernsehsendungen, Weitersendung auf Hotelzimmer/Hotelsendetarif, Veranstaltungen im Freien, Stadtfeste etc.) erhöhen sich ab dem 1.1.2022 um 2,5 Prozent.
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