Die GEMA hatte hingegen trotz Lockdowns und weiteren Corona-Beeinträchtigungen vieler Betriebe und Brachliegens des gesamten Veranstaltungsgeschäfts deutlich höhere Steigerungen gefordert.
Für die von der Corona-Pandemie besonders hart betroffenen Clubs, Discotheken und Nachtbetriebe konnte der DEHOGA eine Befreiung von der für 2022 vorgesehenen 2,5-prozentigen linearen Erhöhung erreichen. Hiervon profitieren Nutzer der Tarife M-CD II 2, U-T und WR-N mit Tonträgermusik bzw. mit Livemusik.
Trotz dieses Erfolges kommen dennoch u.a. auf die Nachtgastronomiebetriebe Tariferhöhungen zu, da im Jahr 2022 die letzte Stufe der mehrjährigen Einführungsphase für Musikwiedergaben in Musikkneipen, Clubs, Discotheken, Stripteaselokalen etc. greift. Aber auch die Tarife für Einzelveranstaltungen mit Eintritt (Tarife U-V, M-V für Livemusik oder Tonträgermusik) erhöhen sich aufgrund vereinbarter, auf mehrere Jahre verteilter Anpassungen.
Weitere GEMA-Forderungen, die zu Veränderungen und Kostensteigerungen in anderen Tarifen geführt hätten, konnten im Interesse der Verbandsmitglieder abgewehrt werden.
Verbandsmitglieder erhalten kostenfrei als Nachschlagewerk das von der Bundesvereinigung der Musikveranstalter herausgegebene GEMA-Handbuch 2022 mit allen maßgeblichen GEMA-Tarifen sowie mit wichtigen Anwendungshinweisen zu einzelnen Tarifen.
DEHOGA-Mitglieder profitieren von 20 bis 25 Prozent Rabatt auf alle GEMA-Tarife, mehr Infos zum Sparvorteil. Bei den Urheberrechtsgebühren für das Hotelfernsehen beträgt die Ersparnis für DEHOGA-Mitglieder aktuell pro Zimmer 5,54 Euro, was dies im Einzelnen für Hotels verschiedener Größe bedeutet, hat der DEHOGA in dieser Übersicht Hotelsendetarif 2022 zusammengefasst.
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