Das wichtigste Argument für die Streichung ist, dass mit den aufwendig erhobenen Daten in der Praxis faktisch nur sehr wenig passiert: Angesichts der bereits eingetretenen und noch zu erwartenden hohen Inzidenzen sind die Gesundheitsämter im Land mit der Nachverfolgung der Kontakte überfordert. Sie sollten sich daher sinnvollerweise auf Maßnahmen zum Schutz besonders gefährdeter Gruppen fokussieren – in der Regel ist das aktuell auch bereits der Fall. Damit stellt sich mehr denn je die Frage nach der Sinnhaftigkeit der Kontaktdatenerfassung im Gastgewerbe. Fakt ist also, dass zwar sehr viele Gästedaten erfasst werden (müssen), diese aber bei der Nachverfolgung des Infektionsgeschehens nahezu keine Rolle spielen.
Für den DEHOGA ist daher klar: Aufwand und Nutzen stehen bei der Pflicht zur Gäste-Kontaktdatenerfassung im Gastgewerbe in keinem vertretbaren Verhältnis mehr zueinander. Die Landesregierung sollte die Betriebe deshalb so schnell wie möglich von dieser überflüssigen Pflicht befreien. Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen sind hier schon mit gutem Beispiel vorangegangen, und in Bayern gilt die Pflicht zur Kontaktdatenerfassung nur noch bei Veranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern. Höchste Zeit also für die Streichung dieser Auflage auch in Baden-Württemberg!