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Kaum Nutzen für Pandemiebekämpfung

DEHOGA: Pflicht zur Gäste-Kontaktdatenerfassung streichen!

Die Erfassung der Gäste-Kontaktdaten erzeugt in Gastronomie und Hotellerie hohen Aufwand, trägt aber in der Praxis nicht wirkungsvoll zur Eindämmung der Pandemie bei. Der DEHOGA Baden-Württemberg fordert die Landesregierung deshalb auf, dem Beispiel anderer Bundesländer zu folgen und die Pflicht zur Gäste-Kontaktdatenerfassung in Gastronomie und Hotellerie aus der Corona-Verordnung zu streichen.

Das wichtigste Argument für die Streichung ist, dass mit den aufwendig erhobenen Daten in der Praxis faktisch nur sehr wenig passiert: Angesichts der bereits eingetretenen und noch zu erwartenden hohen Inzidenzen sind die Gesundheitsämter im Land mit der Nachverfolgung der Kontakte überfordert. Sie sollten sich daher sinnvollerweise auf Maßnahmen zum Schutz besonders gefährdeter Gruppen fokussieren – in der Regel ist das aktuell auch bereits der Fall. Damit stellt sich mehr denn je die Frage nach der Sinnhaftigkeit der Kontaktdatenerfassung im Gastgewerbe. Fakt ist also, dass zwar sehr viele Gästedaten erfasst werden (müssen), diese aber bei der Nachverfolgung des Infektionsgeschehens nahezu keine Rolle spielen.

Für den DEHOGA ist daher klar: Aufwand und Nutzen stehen bei der Pflicht zur Gäste-Kontaktdatenerfassung im Gastgewerbe in keinem vertretbaren Verhältnis mehr zueinander. Die Landesregierung sollte die Betriebe deshalb so schnell wie möglich von dieser überflüssigen Pflicht befreien. Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen sind hier schon mit gutem Beispiel vorangegangen, und in Bayern gilt die Pflicht zur Kontaktdatenerfassung nur noch bei Veranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern. Höchste Zeit also für die Streichung dieser Auflage auch in Baden-Württemberg!