Für den DEHOGA Baden-Württemberg ist klar: Angesichts der deutlich gesunkenen Belastung der Intensivstationen in den Krankenhäusern kann die Landesregierung nicht weitermachen wie bisher. Die Einschränkungen für das Gastgewerbe sind bei der aktuellen Pandemielage unverhältnismäßig, was z.B. in Bayern schon berücksichtigt wird: Dort gilt aktuell keine 2G-Plus-Regel in der Gastronomie.
Dass das „Einfrieren“ der Alarmstufe II durch baden-württembergische Landesregierung rechtlich fragwürdig ist, hatte der DEHOGA schon am 11. Januar in einer Pressemitteilung kritisiert. Ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim, bestätigt den DEHOGA in seiner Einschätzung. Der Richterspruch betrifft zwar zunächst nur die „CoronaVO Studienbetrieb“, zeigt aber, dass Handlungsbedarf auch in anderen Bereichen besteht.
DEHOGA-Forderungen an die Landesregierung
Konkret fordert der DEHOGA Baden-Württemberg deshalb unter anderem folgende Erleichterungen für das Gastgewerbe im Land:
- Kein „2G Plus“ mehr in Baden-Württembergs Gastronomie!
- Wegfall der 10-Personen-Grenze bei Immunisierten in Innenräumen der Gastronomie
- Keine Sperrstunde mehr: Die 22:30 Uhr-Regelung ist nicht (mehr) verhältnismäßig!
- Streichung der Pflicht zur Kontaktdaten-Erfassung: Sie macht in der aktuellen Pandemielage keinen Sinn (siehe Extra-Meldung hier).
Dass sich in nächster Zeit einiges ändern dürfte an der Corona-Verordnung, steht fest. Auf Nachfrage teilte die Landesregierung heute, 21. Januar, mit:
„Wir werden die Corona-Hauptverordnung (…) in der kommenden Woche aktualisieren und das ,Einfrieren‘ der Alarmstufe II, das explizit als Übergangslösung bis maximal 1. Februar gestaltet war, beenden. Die Stufensystem-Logik wird grundsätzlich beibehalten. Maßnahmen sollen auch in Zukunft an der Hospitalisierungsinzidenz, also der Zahl der Menschen, die wegen einer COVID-Erkrankung insgesamt im Krankenhaus behandelt werden müssen, und an der Belastung der Intensivstationen orientiert sein.“
Die angekündigte Rückkehr zum System der Warn- und Alarmstufen sieht der DEHOGA grundsätzlich positiv, weil dann gewährleistet ist, dass mit sinkenden Hospitalisierungszahlen und rückläufiger Intensivbetten-Belegung auch tatsächlich Lockerungen verbunden sind.
Welche Auflagen und Regeln für das Gastgewerbe im Land künftig gelten, steht allerdings noch nicht fest – es ist keineswegs gesichert, dass das Land in allen Bereichen zu den Regelungen des „alten“ Stufensystems (Stand vor dem 12. Januar) zurückkehren wird. Die Landesregierung will zunächst die Beschlüsse der Bund-Länder-Konferenz am Montag, 24. Januar, abwarten und danach die Corona-Verordnung für Baden-Württemberg anpassen.
DEHOGA-Forderungen zur Bund-Länder-Konferenz:
Im Vorfeld der Bund-Länder-Konferenz fordert der DEHOGA aber nicht nur Lockerungen, sondern auch dringend notwendige Nachbesserungen bei den staatlichen Hilfen. Im Vordergrund stehen dabei folgende Themen:
Coronabedingte Sonderregelungen bei der Kurzarbeit:
- Verlängerung der Bezugsdauer von 24 Monaten, da ansonsten besonders hart betroffene Unternehmen, die seit März 2020 ununterbrochen KUG beantragen mussten, ihre Bewilligung nur bis 28. Februar 2022 erhalten. Um Kündigungen seitens der Arbeitgeber und Abwanderungen in andere Branchen zu verhindern, ist es notwendig, die maximale Bezugsdauer beim KUG an die Dauer der Corona-Krise und dadurch bedingte Arbeitsausfälle anzupassen.
- Seit 1. Januar werden die SV-Beiträge nur noch zu 50 % erstattet. Viele der finanziell mittlerweile ausgebluteten Betriebe können diese Belastung nicht mehr tragen. Der DEHOGA appelliert dringend an die Ampel-Koalition, die 100%ige Erstattung wieder in Kraft zu setzen.
- Auch das bis 31. März befristete KuG unter erleichterten Bedingungen und mit den erhöhten Leistungssätzen sollte konsequenterweise für die Dauer der pandemiebedingten Beschränkungen fortgeführt werden.
- Zur Ausbildungsplatzsicherung ist es von größter Bedeutung die Ausbildungs- prämie (plus) und den Zuschuss zur Vermeidung von Kurzarbeit im Rahmen des Programms „Ausbildungsplätze sichern“ fortzusetzen. Der Rückgang bei den neuen Verträgen betrug 2020 bereits 25 % und im Jahr 2021 nochmals 4%. Ohne das bisherige Programm wäre der Rückgang zweifelsohne noch dramatischer geworden.
Nachbesserungen bei den Überbrückungshilfen:
- Statt 100 % gibt es aktuell nur 90 %, für Betriebe mit mehr als 50 Beschäftigte nur 70 % der erstattungsfähigen Fixkosten. Die aktuelle harte Betroffenheit, die voraussichtlich leider bis März/April andauert, erfordert die Erhöhung des Eigenkapitalzuschusses auf 50 %.
- Sichergestellt werden muss auch, dass die Unternehmen des Gastgewerbes, die unter den aktuellen Bedingungen nicht wirtschaftlich öffnen können, zum gegenwärtigen Zeitpunkt (21. Januar!) immer noch nicht wissen, ob solche notgedrungenen, „freiwilligen“ Betriebsschließungen ihren Anspruch auf Überbrückungshilfe im Monat Februar gefährden.
- Von besonderer Relevanz ist des Weiteren, dass nunmehr auch schnell den grö- ßeren und größten Arbeitgebern wirksame Unterstützung über den Schadensausgleich nach Art. 107 Abs. 2b AEUV zukommt. Die Heraufsetzung von vormals max. 12 Mio. (10 + 2 Mio.) Fixkostenhilfe auf 14,5 (12 + 2,5 Mio.) Fixkostenhilfe hilft einigen, aber definitiv nicht denjenigen die aufgrund der bisherigen Deckelung beim Schadensausgleich bereits aufgrund der Bei- hilfegrenzen für den Lockdown von Januar bis Mai keine adäquate Unterstützung erhalten haben und in der Folgezeit auch nicht antragsberechtigt waren. Hinzu kommt die überproportionale Betroffenheit dieser größten Arbeitgeber unserer Branche. Es sind Hotelgruppen, wozu überwiegend Stadt- und Tagungshotels zählen, Caterer (Betriebsrestaurants, Messe- und Stadiongastronomie) sowie Unternehmen der Markengastronomie, insbesondere mit vielen Standorten in den Flughäfen.
Nachbesserungen bei Berechnung der Corona-Soforthilfen:
- Es ist für die Betroffenen schlichtweg inakzeptabel, dass Schließungszeiträume im März 2020 nicht auf die Corona-Soforthilfen angerechnet werden können und jetzt dadurch erhebliche Rückzahlungsverpflichtungen drohen. Der DEHOGA fordert eine rasche Korrektur dieser Regelung.
Diese Forderungen hat der DEHOGA auf Bundes- und auf Länderebene mit hoher Dringlichkeit positioniert. Sie sind auch im Schreiben des DEHOGA Baden-Württemberg an Ministerpräsident Kretschmann aufgeführt.
Der DEHOGA wird seine Mitglieder aktuell über die Ergebnisse der politischen Arbeit informieren.