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Länder erhalten mehr zeitliche Flexibilität bis Ende des Jahres

Fristverlängerung für Rückforderungsbescheide zu Corona-Soforthilfen

Betriebe, die von der Rückzahlung der Corona-Soforthilfen (erstes Programm aus dem Frühjahr 2020) betroffen sind, sollen nun länger Zeit erhalten. Wie das Bundeswirtschaftsministerium mitteilt, erhalten die Länder im Rahmen der anstehenden Überprüfungen der Corona-Soforthilfen angesichts der aktuellen Corona-Situation mehr Flexibilität. Durch eine Änderung der Verwaltungsvereinbarung wird die Frist zur Vorlage der Schlussberichte der Länder um weitere sechs Monate auf den 31. Dezember 2022 verschoben. Damit wird es möglich, Unternehmen und Selbständigen großzügigere Rückzahlungsfristen einzuräumen.

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut begrüßt, dass der Bund nun für Klarheit sorge und der Forderung ihres Ministeriums entsprechend die Frist zur Vorlage der Schlussberichte auf Ende des Jahres verlängert hat. „Nun haben wir grundsätzlich die Möglichkeit, den ursprünglich ab März 2022 vorgesehenen Versand der Rückforderungsbescheide weiter nach hinten zu schieben“, so Hoffmeister-Kraut. „Damit sollte es gelingen, dass die Rückmeldung abhängig von der pandemischen Lage und der hierdurch verursachten wirtschaftlichen Situation der betroffenen Betriebe möglichst keine untragbare Belastung für deren Liquidität darstellt.“

Die Rückmeldung als solche war für die Soforthilfe-Empfänger:innen bis zum 16. Januar 2022 möglich.