Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut begrüßt, dass der Bund nun für Klarheit sorge und der Forderung ihres Ministeriums entsprechend die Frist zur Vorlage der Schlussberichte auf Ende des Jahres verlängert hat. „Nun haben wir grundsätzlich die Möglichkeit, den ursprünglich ab März 2022 vorgesehenen Versand der Rückforderungsbescheide weiter nach hinten zu schieben“, so Hoffmeister-Kraut. „Damit sollte es gelingen, dass die Rückmeldung abhängig von der pandemischen Lage und der hierdurch verursachten wirtschaftlichen Situation der betroffenen Betriebe möglichst keine untragbare Belastung für deren Liquidität darstellt.“
Die Rückmeldung als solche war für die Soforthilfe-Empfänger:innen bis zum 16. Januar 2022 möglich.