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Sharing Economy

Stellungnahme der Bundesregierung zu Kurzzeitvermietungen

Die Europäische Kommission (KOM) hat für das 1. Quartal 2022 einen Legislativ­vorschlag zu kurzzeitigen Vermietungen (short-term rentals, „STR“) angekündigt. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWi) hat im Rahmen der Konsultation eine Stellungnahme für die Bundesrepublik an die Kommission abgegeben. Diese spiegelt viele Forderungen des Hotelverbands Deutschland (IHA) wider. Die einzelnen Punkte der Stellungnahme lesen Sie hier.

Hintergrund:

Unter Kurzzeitvermietung sind insb. Angebote der „Sharing Economy“ zu verstehen (Vermietung von Ferienwohnungen), die oft über Online-Plattformen vermarktet werden. Diese sind bedeutsam für den europäischen Tourismus. Sie stellen derzeit bereits 23% der Beherbergungen, wachsen weiter und werden zunehmend professionalisiert.

Es gibt eine Vielzahl unterschiedlicher Regulierungen des Marktes für Kurzzeitvermietungen auf mitgliedstaatlicher Ebene, was den Binnenmarkt und die wirtschaftliche Entwicklung von Kurzzeitvermietungen beeinträchtigen kann. Auch gibt es ein Informationsdefizit der Behörden über die Anbieter von kurzzeitvermieteten Unterkünften, da gerade die - grenzüberschreitend tätigen - Plattformen ihre Daten oft nicht teilen.

(Quelle: Hotelverband Deutschland, IHA)