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Wichtige Info für Unternehmer:innen

Rechengrößen der Sozialversicherung für 2026 verkündet

Die Sachbezugswerte für das Jahr 2026 sind veröffentlicht. Diese Rechengrößen sind u.a. für Arbeitgeber wichtig, um beispielsweise Sachbezugswerte für gewährte Kost / Logis ordnungsgemäß zu versteuern. Außerdem hat das Bundesfinanzministerium die für 2026 geltenden Pauschbeträge für Sachentnahmen veröffentlicht.

Sowohl die Sachbezugswerte als auch die Pauschbeträge gelten seit 1. Januar 2026. 

Der Unterschied zwischen den beiden Rechengrößen: Bei den Sachbezugswerten bekommt der:die Mitarbeitende z.B. ein kostenfreies Mittagessen im Betrieb. Bei den Pauschbeträgen dagegen entnimmt der:die Unternehmer:in unentgeltliche Wertabgaben aus seinem Betrieb - z.B. eine Flasche Wasser - für den Eigenverbrauch, also für sich selbst. Beides muss ordnungsgemäß versteuert werden.

Die nun geltenden Beitragssätze, Bemessungsgrenzen und Sachbezugswerte können Interessierte hier nachlesen.

Hier finden Interessierte die Pauschbeträge.