Kern der Gesetzesänderung ist der Wegfall der bislang notwendigen Gaststättenerlaubnis („Konzession“) für Betriebe mit Alkoholausschank. Künftig gilt ein einfaches Anzeigeverfahren, das bei Betriebsgründungen zusammen mit der Gewerbeanmeldung abgewickelt wird. Zeit- und kostenintensive Doppelprüfungen entfallen.
Das hilft nicht nur Gründer:innen: Profitieren werden auch Unternehmer, die einen bestehenden Betrieb übernehmen (z.B. im Rahmen der Unternehmensnachfolge) oder die nur die Rechtsform ihres Betriebes ändern – zum Beispiel von einer GbR in eine GmbH. In diesen Fällen war bisher eine neue Gaststättenerlaubnis erforderlich, inklusive Zuverlässigkeitsprüfung und Einreichung umfangreicher Unterlagen.
Hinweis: Vor dem Hintergrund der Gesetzesänderung kann es sinnvoll sein, kurzfristig noch geplante Betriebsübergaben oder Rechtsformänderungen – sofern möglich – auf 2026 zu verschieben, denn ab dem neuen Jahr gelten die neuen, vereinfachten Regelungen, die Aufwand, Zeit und Kosten sparen.
Wirtschaftsministerin lobt „schlankes Regelwerk“
Nach Schätzungen des zuständigen Wirtschaftsministeriums und des Statistischen Landesamtes führt das neue Gesetz zu einem Entlastungseffekt von rund 3,5 Millionen Euro pro Jahr bei den Verwaltungsbehörden und von rund 9,75 Millionen Euro pro Jahr bei den Betrieben des Gastgewerbes. Entsprechend zufrieden äußert sich Wirtschaftsministern Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU): „Mit der Neufassung des Landesgaststättengesetzes ist es gelungen, ein schlankes und effektives Regelwerk zu schaffen. Wir gehen damit voran – kein anderes Bundesland hat den Systemwechsel so konsequent vollzogen wie Baden-Württemberg.“ Die tourismuspolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion Katrin Schindele lobt die Gesetzesnovellierung als „pragmatisch, marktnah und wirksam“.
Modernisierung der Gaststättenunterrichtung
Eine weitere Verbesserung, für die sich der DEHOGA eingesetzt hat, ist die Modernisierung und Ausweitung des Unterrichtungsnachweises für angehende Gastronom:innen ohne (lebensmittel-)fachliche Ausbildung.
Künftig betrifft die Unterrichtungspflicht nicht nur branchenfremde Gründer:innen, die in ihren Betrieben Alkohol ausschenken wollen, sondern alle angehenden Gastronominnen und Gastronomen ohne (lebensmittel-)fachliche Ausbildung. Die bestehende Unterrichtung bei den IHKs wird unter Mitwirkung des DEHOGA fachlich an die aktuellen Anforderungen angepasst. Aus Sicht des DEHOGA ist dies ein sinnvoller Schritt in die richtige Richtung. Der Verband hatte allerdings für eine weitergehende Lösung plädiert und einen verpflichtenden Sachkundenachweis mit mehrtägiger Schulung und Abschlussprüfung gefordert. Das Wirtschaftsministerium des Landes sah darin jedoch einen möglichen Verstoß gegen EU-Recht.
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