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DEHOGA bezieht Stellung

Klares Nein zu den SPD-Erbschaftsteuerplänen

Der DEHOGA Bundesverband lehnt die konkreten Pläne der SPD zur Reform der Erbschafts- und Schenkungssteuer entschieden ab. Sie gefährden den Standort Deutschland und familiengeführte Unternehmen im Mittelstand, darunter auch Tausende gastgewerbliche Betriebe.

Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten sind zusätzliche steuerliche Belastungen wirtschaftsfeindlich und gefährden Investitionen, Unternehmensnachfolgen und Arbeitsplätze.

Die SPD will folgendes:

  • einen Lebensfreibetrag pro Person für privates bzw. familiäres Vermögen, unabhängig vom Verwandtschaftsgrad (900.000 Euro innerhalb der Familie, 100.000 Euro für familienfremdes Vermögen),
  • einen Unternehmensfreibetrag von 5,0 Mio. Euro, für darüber hinausgehendes Vermögen nur eine Steuerklasse mit progressiven Steuersätzen,
  • bei Erhalt von Arbeitsplätzen in den Unternehmen für Vermögen über 5,0 Mio. Euro großzügige Steuerstundungen (bis 20 Jahre),
  • bestehende Verschonungsregelungen werden abgeschafft,
  • die zusätzlichen Steuereinnahmen, die nach wie vor den Bundesländern zufließen, sollen zur Stärkung des Bildungssystems verwendet werden.

Der DEHOGA erklärt dazu: Der vorgesehene Freibetrag von fünf Millionen Euro für Betriebsvermögen ist viel zu niedrig. Das Kapital in Familienunternehmen ist häufig im Betrieb gebunden – in Grundstücken, Gebäuden, Küchen und Gästezimmern. Viele mittelständische Unternehmen haben nicht genug liquide Mittel, um hohe Erbschaftsteuern zu begleichen. Zwangsverkäufe und Betriebsaufgaben wären die Folge.

Das Gastgewerbe mit seinen häufig generationsübergreifend geführten Familienbetrieben ist auf verlässliche Rahmenbedingungen und Planungssicherheit angewiesen. Aus DEHOGA-Sicht bleiben die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts über die Verschonungsregelungen bei Betriebsvermögen abzuwarten, mit denen in naher Zukunft zu rechnen ist, um etwaigen Reformbedarf konkret diskutieren zu können.