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Beschluss des Bundestags

Kein Widerrufsbutton erforderlich für Online-Hotelbuchungen

Der Bundestag hat mit einem Gesetz die europäischen Verbraucherrecht-Richtlinien umgesetzt. Das berichtet der Hotelverband Deutschland (IHA). Das Wichtigste für Hoteliers: Für klassische Hotelbuchungen mit festem Anreise-/Leistungsdatum führt die Umsetzung der EU-Verbraucherrechte-Richtlinien zu keinen Änderungen.

Diese Änderungen des Verbrauchervertragsrechts führen keine neuen Widerrufsrechte für bestimmte Branchen oder Leistungen ein. Sie regeln vielmehr nur die technische Ausübung eines Widerrufs, sofern für einen online geschlossenen Fernabsatzvertrag ein Widerrufsrecht überhaupt besteht (Stichwort: elektronische Widerrufsfunktion „Vertrag widerrufen“). 

Klassische (Online-)Hotelbuchungen sind nach dem Wortlaut des Entwurfs nicht „als solche“ betroffen. Betroffenheit entsteht nur dort, wo Hotels online Verträge anbieten, für die bereits ein Widerrufsrecht besteht – dann greift die neue technische/organisatorische Pflicht zur elektronischen Widerrufsfunktion. Dies ist etwa bei einem Wertgutschein für eine Hotelübernachtung ohne konkreten Termin der Fall. Bei einem Gutschein für einen festen Termin haben Verbraucher hingegen kein Widerrufsrecht (§ 312g Absatz 2 Nummer 9 des Bürgerlichen Gesetzbuches). Entsprechend muss für diese Fälle auch kein Widerrufsbutton zur Verfügung gestellt werden.

Der Bundestag hat am 19. Dezember 2025 mit dem „Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts“ (Bundestags-Drucksache 21/1856) die europäischen Verbraucherrechte-Richtlinien (EU) 2023/2673 und (EU) 2024/825 in nationales Recht umgesetzt.