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Betriebsprüfungen sollen bürokratieärmer werden

Bekämpfung von Schwarzarbeit: Bundestag verabschiedet weiteres Gesetz

Der Bundestag hat am 13. November das Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung verabschiedet. Darin sind insbesondere ein verbesserter Datenaustausch der Behörden untereinander, zusätzliche Befugnisse für die Finanzkontrolle Schwarzarbeit sowie die Einführung digitaler Betriebsprüfungen geregelt.

Der risikoorientierte Prüfungsansatz wird intensiviert. Außerdem werden Friseure, Barbershops und Nagelstudios sowie Plattform-Lieferdienste und ihre Subunternehmer ins Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz aufgenommen. 

Der DEHOGA hatte sich im Gesetzgebungsverfahren zustimmend dazu geäußert, dass durch das Gesetz die Betriebsprüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit bürokratieärmer und für den operativen Betrieb weniger belastend werden sollen. Wenn der Aufmarsch uniformierter und bewaffneter Zollbeamter im Restaurants oder Hotel durch digitale Buchprüfungen zumindest teilweise ersetzt werden kann, führt dies zu weniger Verunsicherung bei Mitarbeitenden und Gästen. Die Umsetzung in der Praxis wird der Verband beobachten. Die Digitalisierung und Automatisierung behördeninterner Prozesse darf nicht zu Mehraufwand für die Unternehmen führen. Bürokratiearm bedeutet auch, dass die Aufdeckung substanzieller Verstöße im Vordergrund stehen muss, weniger reine Formalverstöße wie z.B. Dokumentationspflichten. 

Der DEHOGA fordert weiter, dass das Gastgewerbe nicht länger von der Nutzung der digitalen Möglichkeiten des Nachweisgesetzes ausgeschlossen bleiben darf. Es muss allen Branchen erlaubt werden, die wesentlichen Bedingungen von Arbeitsverträgen alternativ zur Schriftform auch in elektronischer Form nachzuweisen.

Außerdem muss endlich die Top-Ursache Nummer 1 für Schwarzarbeit angepackt werden: die wachsende Schere zwischen Brutto und Netto für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Solange immer nur Symptome, aber nicht Ursachen bekämpft werden, bleibt Schwarzarbeit ein lukratives Modell. 

Anfang Oktober hatte der DEHOGA sich mit Beamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) und einiger Hauptzollämter sowie der Gewerkschaft NGG zum Thema Schwarzarbeit ausgetauscht und seine Positionen deutlich gemacht. Die FKS berichtete über erste Ergebnisse der kurz zuvor, am 19. September, erfolgten Schwerpunktpunktprüfung Gastgewerbe, in der 2.600 Zöllner und über 3.000 Mitarbeitende von Zusammenarbeitsbehörden mehr als 5.000 Personenbefragungen durchgeführt und Hunderte Geschäftsunterlagen geprüft hatten. Die häufigste dabei zutage getretene Straftat war weiterhin Leistungsmissbrauch, also der ungerechtfertigte Bezug von Arbeitslosengeld oder Bürgergeld neben einem „schwarz“ erzielten Arbeitseinkommen. Im Laufe eines Jahres erhielt der Zoll rund 15.000 Hinweise auf Verstöße, zumeist aus dem Umfeld der Unternehmen.