Den DEHOGA BW erreichen Einzelfälle von Mitgliedern, in denen Energieversorger pauschal die Betriebe anschreiben und um Mitteilung von Entlastungsbeträgen oder Übersendung von Selbsterklärungen im Rahmen der Gas- und Strompreisbremse bitten. Fakt ist: Kleine und mittelgroße Betriebe, die keine großen Verbräuche haben, sind nicht von dieser Mitteilungspflicht betroffen. Die Entlastung erfolgt automatisch über die Energieversorger. Eine aktive Handlung (Mitteilung von Entlastungsbeträgen oder eine Übersendung von Selbsterklärungen) ist nicht erforderlich.
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