Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat die Bio-Außer-Haus-Verpflegung-Verordnung im Bundesgesetzblatt verkündet. Die Verordnung soll die Kennzeichnung und Auslobung von Bio für die Außer-Haus-Verpflegung vereinfachen. Zudem sieht die Verordnung ein Bio-Logo in Bronze, Silber und Gold für die Außer-Haus-Verpflegung vor. Ein Anreiz für die gastronomischen Betriebe, den Bio-Anteil zu erhöhen, ist damit aus Sicht des DEHOGA nicht erreicht.
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