Die Verordnung sieht vor, dass man weiterhin eine Zertifizierung benötigt, wenn man Bio auf die Speisekarte schreiben möchte. Das BMEL teilt aktuell auf seiner Website mit, dass Zertifizierungen möglich sind, sobald die Kontrollstellen zur Zertifizierung der Unternehmen für ihre Aufgaben zugelassen sind. Eine Liste der Öko-Kontrollstellen in Deutschland finden Interessierte hier.
Die Angabe des Bio-Anteils ist mittels des für die Außer-Haus-Verpflegung neu eingeführten Bio-Kennzeichens möglich. So dürfen Gastronom:innen nach erfolgter Zertifizierung bei einem Bio-Anteil von 20 bis 49 Prozent mit dem Logo in Bronze werben, bei 50 bis 89 Prozent mit Silber und bei 90 bis 100 Prozent mit Gold. Der Bio-Anteil bezieht sich dabei jeweils auf den geldwerten Anteil der Bio-Lebensmittel am Gesamtwareneinkauf.
Das bisher bekannte, staatliche Bio-Siegel (Hexagon) darf nur noch mit direktem Bezug auf die Zutaten verwendet werden, etwa in der geforderten Zutatenübersicht. Sofern zutreffend, dürfen Bio-Zutaten ebenfalls mit den Bio-Logos der Verbände und Länder gekennzeichnet werden, die auch für Werbung für die Einrichtung genutzt werden können.
Betriebe der Außer-Haus-Verpflegung, die Bio-Lebensmittel neu in ihre Speiseangebote aufnehmen oder ihre Bio-Angebote erweitern wollen, können Förderungen beantragen. Förderfähig sind Beratungen einschließlich damit verbundener Mitarbeiterschulungen.
Zu den FAQ des BMEL zum Thema geht es hier.
DEHOGA-Bewertung
Die neuen Regelungen zur Bio-Kennzeichnung enthalten weiterhin zu viele bürokratische Pflichten für die Gastronom:innen. Betriebe, die eine Zertifizierung möchten, müssen eine Betriebsbeschreibung erstellen, Aufzeichnungspflichten über die Bezugsquellen führen und sich regelmäßig Kontrollen unterziehen. Zudem muss der Betrieb verpflichtend eine Zutatenübersicht führen und sie den Gästen leicht zugänglich zur Verfügung stellen.
Um den Bio-Anteil insgesamt zu erhöhen, müsste nach Auffassung des DEHOGA jeder Gastronom die Möglichkeit haben, verwendete Bio-Produkte auf der Speisekarte auszuweisen, ohne solche bürokratische Hürden überwinden zu müssen.
Auch die neuen Bio-Logos in Gold, Silber und Bronze sieht der DEHOGA kritisch. In der Gemeinschaftsverpflegung beträgt der Bio-Anteil nur rund 2%. Eine Erhöhung des Bio-Anteils auf 20% stellt daher für die meisten gastronomischen Betriebe eine große Hürde dar und dennoch bekommen sie damit nur das Bronze-Logo. Der Anreiz, unter diesen Vorgaben ein Bio-Siegel zu erwerben, dürfte nach Einschätzung des DEHOGA für die Mehrzahl der Betriebe begrenzt bleiben.