Die aktuell geltenden Anti-Corona-Regeln für das Gastgewerbe bleiben voraussichtlich bis zum 2. April 2022 weiter in Kraft. Die Landesregierung wird nach Informationen des DEHOGA die Aufhebung der tiefgreifenden Corona-Schutzmaßnahmen, die mit der geplanten Änderung des Infektionsschutzgesetzes vorgesehen sind, zunächst nicht umsetzen, sondern nutzt– wie einige andere Bundesländer auch – eine vom Gesetzgeber ermöglichte Übergangsfrist. Wie es danach weitergeht, ist offen.
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