3G in der Gastronomie, Öffnungsmöglichkeiten für Clubs und Diskotheken und Lockerungen bei Veranstaltungen und bei den Kontaktbeschränkungen. Die aktuelle Änderung der Corona-Verordnung, die ab dem 23. Februar gilt, bringt für das Gastgewerbe in Baden-Württemberg dringend benötigte Erleichterungen, für die sich der DEHOGA mit Nachdruck eingesetzt hat.
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