Auch die Bezuschussung der Ausbildungsvergütungen sowie der Gehälter der Ausbilder bei deren Ausnahme von der Kurzarbeit im Rahmen des Bundesprogrammes "Ausbildungsplätze sichern",rückwirkend ab dem 1. Januar 2022, sollen wieder ermöglicht werden. Damit werden drei von vier wichtigen Forderungen des DEHOGA zum KuG erfüllt. Zur Sicherung der Arbeitsplätze und Ausbildungsplätze sind die Maßnahmen von größter Bedeutung (wir berichteten).
Der DEHOGA kritisiert allerdings weiterhin deutlich das vorgesehene Auslaufen der Erstattungen von Sozialversicherungs-Beiträgen zum 31.03.2022. So sehr der DEHOGA die Verlängerung der übrigen Regelungen begrüßt, so sehr hätte der Verband sich gleichzeitig auch die Fortführung dieser Maßnahme für die hauptbetroffenen Branchen der Coronakrise erhofft.
Der Bundesrat wird sich voraussichtlich am 11. März abschließend mit dem Gesetzentwurf beschäftigen.
Quelle: DEHOGA Bundesverband