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Kurzarbeitergeld

Bundestag beschließt Verlängerung

Der Bundestag hat am Freitag, den 18. Februar 2022, den Gesetzesentwurf zur Verlängerung der Kurzarbeiterregelungen verabschiedet. Das Gesetz sieht vor, dass das erhöhte Kurzarbeitergeld bis zum 30. Juni 2022 fortgeführt und die maximale Bezugsdauer von 24 Monate auf 28 Monate heraufgesetzt wird.

Auch die Bezuschussung der Ausbildungsvergütungen sowie der Gehälter der Ausbilder bei deren Ausnahme von der Kurzarbeit im Rahmen des Bundesprogrammes "Ausbildungsplätze sichern",rückwirkend ab dem 1. Januar 2022, sollen wieder ermöglicht werden. Damit werden drei von vier wichtigen Forderungen des DEHOGA zum KuG erfüllt. Zur Sicherung der Arbeitsplätze und Ausbildungsplätze sind die Maßnahmen von größter Bedeutung (wir berichteten).

Der DEHOGA kritisiert allerdings weiterhin deutlich das vorgesehene Auslaufen der Erstattungen von Sozialversicherungs-Beiträgen zum 31.03.2022. So sehr der DEHOGA die Verlängerung der übrigen Regelungen begrüßt, so sehr hätte der Verband sich gleichzeitig auch die Fortführung dieser Maßnahme für die hauptbetroffenen Branchen der Coronakrise erhofft.

Der Bundesrat wird sich voraussichtlich am 11. März abschließend mit dem Gesetzentwurf beschäftigen.

Quelle: DEHOGA Bundesverband