Durch die erreichte Streichung der ursprünglich vorgesehenen Pflicht wurden Bürokratielasten in Höhe von mehreren Hundert Mio. Euro abgewehrt. Der DEHOGA hatte sich hier klar und im Ergebnis erfolgreich positioniert. Nichts geändert hat sich dagegen bislang an der erhöhten Personalkostenbelastung von bis zu 8 Prozent bei den Midijobs durch die Verlagerung der Sozialabgabenlast auf die Arbeitgeber. Hier wird der DEHOGA weiterhin Überzeugungsarbeit leisten uns sich für notwendige Verbesserungen einsetzen. Zudem kämpft der DEHOGA dafür, dass die Minijobverdienstgrenze bereits zum 1. April 2022 steigt – als Beitrag zur Arbeitskräftesicherung insbesondere im dann beginnenden Frühjahrsgeschäft mit Außengastronomie.