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Mini- und Midijobs:

Zusätzliche Bürokratie-Belastung erfolgreich abgewehrt

Das Bundeskabinett hat wie erwartet die Mindestlohnerhöhung sowie die Heraufsetzung der Minijob-Verdienstgrenze auf 520 Euro zum 1. Oktober 2022 beschlossen und auf den weiteren Gesetzesweg gebracht. Positiv dabei: Die im Entwurf zu den Mini- und Midijobs noch enthaltene Pflicht zur tagesaktuellen, elektronischen Arbeitszeitaufzeichnung wurde komplett gestrichen. Die schnelle und konsequente Gegenwehr des DEHOGA sowie auch der übrigen Wirtschaft hat hier gewirkt.

Durch die erreichte Streichung der ursprünglich vorgesehenen Pflicht wurden Bürokratielasten in Höhe von mehreren Hundert Mio. Euro abgewehrt. Der DEHOGA hatte sich hier klar und im Ergebnis erfolgreich positioniert. Nichts geändert hat sich dagegen bislang an der erhöhten Personalkostenbelastung von bis zu 8 Prozent bei den Midijobs durch die Verlagerung der Sozialabgabenlast auf die Arbeitgeber. Hier wird der DEHOGA weiterhin Überzeugungsarbeit leisten uns sich für notwendige Verbesserungen einsetzen. Zudem kämpft der DEHOGA dafür, dass die Minijobverdienstgrenze bereits zum 1. April 2022 steigt – als Beitrag zur Arbeitskräftesicherung insbesondere im dann beginnenden Frühjahrsgeschäft mit Außengastronomie.