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Restart-Prämie

Bis zu 10% Tilgungszuschuss für die Gastronomie

Mit der Restart-Prämie erweitert die landeseigene L-Bank ihr Förderangebot für kleine und mittlere Unternehmen. Vom 1. März 2022 bis 24. Juni 2022 können besonders von der Coronakrise betroffene Betriebe einen Tilgungszuschuss in Höhe von bis zu 10% bekommen, wenn sie Betriebsmittel oder Investitionen über Förderdarlehen der Gründungs- und Wachstumsfinanzierung finanzieren.

Von der Restart-Prämie profitieren können beispielsweise Betriebe des Einzelhandels, der Gastronomie und der Cateringbranche ihren Restart ankurbeln. Betriebe der Hotellerie sind von dieser Förderung ausgenommen. Der DEHOGA setzt sich aber dafür ein, dass auch die „Tourismusfinanzierung Plus“ für die Hotellerie wieder mit einem Tilgungszuschuss ergänzt wird.
Die Restart-Prämie kann in der Zeit vom 1. März bis zum 24. Juni 2022 über die Hausbanken in Kombination mit den Förderdarlehen der Gründungs- und Wachstumsfinanzierung (GuW-BW) der L-Bank beantragt werden. Voraussetzung für die Gewährung der Prämie ist eine dauerhafte Überlebensperspektive der Unternehmen. Der Tilgungszuschuss im Rahmen der Restart-Prämie beträgt 10 Prozent des BruttodaNrlehensbetrags, maximal 50.000 Euro. Die Förderdarlehen können dabei mit einer Bürgschaft der Bürgschaftsbank oder der L-Bank kombiniert werden.

Weitere Informationen zur Restart-Prämie sind in Kürze verfügbar über die Website der L-Bank