Zum Hauptinhalt springen Zum Footerinhalt springen

Corona-VO geändert

Wichtige Lockerungen für die Branche erreicht

3G in der Gastronomie, Öffnungsmöglichkeiten für Clubs und Diskotheken und Lockerungen bei Veranstaltungen und bei den Kontaktbeschränkungen. Die aktuelle Änderung der Corona-Verordnung, die ab dem 23. Februar gilt, bringt für das Gastgewerbe in Baden-Württemberg dringend benötigte Erleichterungen, für die sich der DEHOGA mit Nachdruck eingesetzt hat.

Am 22. Februar hat die Landesregierung die neue CoronaVO verkündet. Sie gilt mit Wirkung ab 23.02.2022 bis längstens 19.03.2022. Das bislang geltende Stufensystem aus Basis-, Warn-, und Alarmstufe wurde angepasst. Die Alarmstufe II entfällt. Bei Inkrafttreten der Verordnung am 23.02. wird angesichts der aktuellen Corona-Zahlen die Warnstufe gelten.

Was gilt ab 23.02. konkret? In der Warnstufe gilt für Gastronomie und Beherbergung 3G, außerdem dürfen Diskotheken, Clubs und clubähnliche Betriebe unter strengen 2G-Plus-Bedingungen (ohne Ausnahmen für Geboosterte) öffnen. Dabei gilt auf der Tanzfläche keine Maskenpflicht, die Pflicht zur Kontaktdaten-Erfassung entfällt. Erleichterungen gibt es auch bei den Kapazitätsgrenzen für Veranstaltungen: In geschlossenen Räumen sind bis 60% der zugelassenen Kapazität zulässig (maximal 6000 Personen). Im Freien liegt die zulässige Kapazitätsauslastung bei 75% (maximal 25.000 Personen). Auch bei den Kontaktbeschränkungen gibt es Lockerungen: Für Geimpfte und Genesene gelten in der Warnstufe – wie zuletzt schon – keine Personenbegrenzungen für private Treffen und Feiern. Für Ungeimpfte wird die Grenze auf Angehörige eines Haushalts und zehn weitere Personen erweitert.

Die Regeln, die für das Gastgewerbe im Land ab 23.02.2022 gelten, haben hier zusammengefasst. 

DEHOGA-Bewertung:
Die jetzt beschlossenen Lockerungen sind begrüßenswert und aus Sicht des DEHOGA auch dringend geboten. Der DEHOGA hat mit Nachdruck Erleichterungen für das Gastgewerbe im Land eingefordert. DEHOGA-Landesvorsitzender Fritz Engelhardt: „Wenn keine Überlastung des Gesundheitssystems mehr droht, müssen die Zugangsbeschränkungen in unserer Branche wegfallen, damit die Betriebe ohne Einschränkungen arbeiten und das beginnende Frühjahr zur wirtschaftlichen Erholung nutzen können.“
Entscheidend ist aus DEHOGA-Sicht jetzt die Herstellung von Planbarkeit und Buchungssicherheit. Die Verunsicherung der Menschen durch schwer verständliche, immer wieder geänderte Regelwerke war in den letzten Wochen eines der größten Hemmnisse für die Geschäfte in Gastronomie und Hotellerie. Gäste sind weggeblieben bzw. haben nicht gebucht, weil sie nicht mehr wussten, was erlaubt ist und was gilt. Wenn diese Verunsicherung aufhört und die Menschen verlässlich planen können, gibt es angesichts der jetzt vorgenommenen Lockerungen Anlass für die Betriebe und Beschäftigen der Branche, trotz aller Schwierigkeiten optimistischer aufs Frühjahr und auf den kommenden Sommer zu blicken. Der DEHOGA wird sich weiter mit Nachdruck für verantwortungsvolle Lockerungen einsetzen.