Der Bundesrat hat am heutigen Freitag, 16. Dezember, grünes Licht für das am Vortag vom Bundestag beschlossene Gesetzespaket zu den Strom- und Gaspreisbremsen gegeben. Diese begrüßt der DEHOGA, werden sie doch der großen Mehrzahl der gastgewerblichen Unternehmen helfen. Inakzeptabel ist jedoch die Benachteiligung von RLM-Kunden mit mehr als 1,5 Mio. Kilowattstunden Gasverbrauch und mehr als 100 000 Kilowattstunden Stromverbrauch. Bei diesen wird nach aktuellem Stand weiterhin das Referenzjahr 2021 zugrunde gelegt. Dies stellt aus Sicht des DEHOGA eine sachwidrige Benachteiligung dar. Der Verband wird nicht nachlassen, weiter auf die benötigte Korrektur zu drängen. Die aktuellen Beschlüsse und die Verbands-Bewertung im Detail:
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