Das Förderangebot der „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ (EEW) in Form von Zuschüssen bzw. Krediten wurde zum 1. Mai 2023 novelliert und weiter ausgebaut: Mit dem neuen Modul 6 wird bei Kleinunternehmen (höchstens 50 Mitarbeiter und 10 Mio. Euro Jahresumsatz) der Austausch vorhandener Produktionsanlagen (z.B. Öfen), die mit Erdgas, Kohle oder Mineralöl betrieben werden, durch elektrisch oder mit erneuerbaren Energien betriebene Neuanlagen gefördert. Förderfähig ist auch die entsprechende Umrüstung von Bestandsanlagen.
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