Baden-Württembergs Landesregierung hat eine neue CoronaVO beschlossen, die ab Samstag, 1.10.2022, bis zunächst 30.11.2022 gilt. Die gute Nachricht: An den bisherigen Regelungen ändert sich zunächst nichts. Es gibt also weder eine Masken- noch eine Testpflicht für Gäste in der Gastronomie oder Hotellerie. Auch weitere Einschränkungen (z.B. Abstandspflicht, Personenobergrenzen) wird es zunächst nicht geben! Mit künftigen Änderungen ist erst bei einer Verschärfung der Infektionslage zu rechnen.
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