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Ab 1. Oktober

Neue Corona-Verordnung: Vorerst keine Änderungen

Baden-Württembergs Landesregierung hat eine neue CoronaVO beschlossen, die ab Samstag, 1.10.2022, bis zunächst 30.11.2022 gilt. Die gute Nachricht: An den bisherigen Regelungen ändert sich zunächst nichts. Es gibt also weder eine Masken- noch eine Testpflicht für Gäste in der Gastronomie oder Hotellerie. Auch weitere Einschränkungen (z.B. Abstandspflicht, Personenobergrenzen) wird es zunächst nicht geben! Mit künftigen Änderungen ist erst bei einer Verschärfung der Infektionslage zu rechnen.

Zusätzlich tritt zum 1.10.2022 bundesweit eine neue ArbeitsschutzVO in Kraft, nach der die Betriebe erneut ein betriebliches Hygienekonzept aufstellen müssen. Dazu müssen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung verschiedene Maßnahmen geprüft werden und die daraus folgenden Schutzmaßnahmen im Hygienekonzept festgelegt und umgesetzt werden.

Die Regelungen im Detail finden Interessierte hier.