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Gaspreis-Deckel

Kommission schlägt Einmalzahlung im Dezember und Preisbremse ab März vor

Die „ExpertInnen-Kommision Gas und Wärme“ hat einen Zwischenbericht mit Vorschlägen zur Ausgestaltung der Gaspreis-Bremse vorgelegt. Der DEHOGA informiert über die wichtigsten Inhalte und ordnet die Vorschläge ein.

Laut Kommissionsvorschlag soll die Entlastung in zwei Stufen erfolgen:

1. Haushalte und alle anderen Verbraucher sollen im Dezember 2022 eine Einmalzahlung erhalten. Basis für diese Zahlung ist der Verbrauch, welcher der Abschlagszahlung aus September 2022 zugrunde gelegt wurde. Eine solche Einmalzahlung würden auch alle Unternehmen des Gastgewerbe erhalten.

2. In einer zweiten Stufe soll dann die Gas- und Wärmepreisbremse ab März 2023 wirken: Durch einen garantierten Brutto-Preis inklusive aller staatlich induzierter Preisbestandteile von 12 ct/kWh für Gas für ein Grundkontingent der Gasverbrauchsmenge soll die Belastungsentwicklung für Gaskunden gedämpft werden. Das Grundkontingent beträgt hierbei 80% des Verbrauchs, der der Abschlagszahlung aus September 2022 zugrunde gelegt wurde.

Wichtig zur Einordnung: Es handelt sich hier um einen Vorschlag der Kommission, nicht um eine politisch unmittelbar wirksame Entscheidung. Am Ende entscheidet die Bundesregierung, ob, wann und wie sie diese Vorschläge umsetzen wird.

DEHOGA-Kommentierung:

  • Zur Einmalzahlung: Dass die vorgeschlagene Einmalzahlung auf Basis der Abschlagszahlung von September 2022 für die Unternehmen ausreichend ist, ist zu bezweifeln.
  • Zur Gas- und Wärmepreisbremse (12 ct/KWh ab März 2023): Der Preis wie auch das Volumen des Grundkontingents sind aus Sicht des DEHOGA insofern positiv zu bewerten, als in der Vergangenheit auch deutlich geringere Entlastungen in der politischen Diskussion waren.
  • Generell wird es notwendig sein, über einen Härtefallfonds ergänzende Lösungen für die Betriebe zu finden, die trotz der Entlastungs-Maßnahmen in existenzielle Not aufgrund der Energiekosten-Steigerung kommen.


Viele Detailfragen sind noch offen (z.B. was für neu gegründete Betriebe gilt, für die es keinen Abschlag/Verbrauchswert vom September 2022 gibt) – und nach wie vor gibt es kein ausgearbeitetes Konzept für die Umsetzung der ebenso wichtigen Strompreis-Bremse. Der DEHOGA macht weiter Druck und drängt auf Lösungen, die die Betriebe des Gastgewerbes schnell und wirkungsvoll entlasten. Über die weitere Entwicklung wird der DEHOGA seine Mitgliedsbetriebe zeitnah informieren.