Die „Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Gebäudereinigung nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz“ sieht folgende Branchenmindestlöhne in der Gebäudereinigung vor:
Ab 1. Oktober 2022:
Mindestlohn 1: 13,00 Euro
Mindestlohn 2: 16,20 Euro
Ab 1. Januar 2024:
Mindestlohn 1: 13,50 Euro
Mindestlohn 2: 16,70 Euro
Der Mindestlohn 1 gilt für die Lohngruppe 1, darunter fallen u.a. Innen- und Unterhaltsreinigung. Der Mindestlohn 2 gilt für die Lohngruppe 6, darunter fallen u.a. Glas- und Fassadenreinigung.
Unter den Geltungsbereich fallen Betriebe und selbständige Betriebsabteilungen, die überwiegend Gebäudereinigungsdienstleistungen erbringen. Darunter fallen auch in Deutschland beschäftigte Arbeitnehmer von ausländischen Arbeitgebern sowie Zeitarbeitnehmer.