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Ab 1. Oktober

Branchenmindestlohn Gebäudereinigung bei 13 Euro

Im Gebäudereinigungsbereich gilt ab dem 1. Oktober 2022 ein Branchenmindestlohn von 13 Euro. Im Hotel- und Gaststättengewerbe betrifft dies vor allem Betriebe, die Gebäudereinigungsfirmen beauftragen. Sie müssen sich die Einhaltung der geltenden Mindestlöhne vom Subunternehmer vertraglich zusichern lassen, um Haftungsrisiken auszuschließen.

Die „Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Gebäudereinigung nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz“ sieht folgende Branchenmindestlöhne in der Gebäudereinigung vor: 

Ab 1. Oktober 2022:
Mindestlohn 1: 13,00 Euro
Mindestlohn 2: 16,20 Euro

Ab 1. Januar 2024:
Mindestlohn 1: 13,50 Euro
Mindestlohn 2: 16,70 Euro

Der Mindestlohn 1 gilt für die Lohngruppe 1, darunter fallen u.a. Innen- und Unterhaltsreinigung. Der Mindestlohn 2 gilt für die Lohngruppe 6, darunter fallen u.a. Glas- und Fassadenreinigung.

Unter den Geltungsbereich fallen Betriebe und selbständige Betriebsabteilungen, die überwiegend Gebäudereinigungsdienstleistungen erbringen. Darunter fallen auch in Deutschland beschäftigte Arbeitnehmer von ausländischen Arbeitgebern sowie Zeitarbeitnehmer.