Angesichts rasant steigender Kosten gibt es beim DEHOGA immer wieder Anfragen von Betriebsinhaber:innen, die wissen wollen, ob sie ihren Gästen zusätzliche, extra ausgewiesene Zuschläge in Rechnung stellen dürfen – zum Beispiel eine „Energiekostenpauschale“ zuzüglich zum Zimmerpreis für eine Hotelübernachtung. Aus rechtlichen Gründen muss die Antwort auf diese Frage lauten: Nein.
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