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Kabinettsbeschluss

Beleuchtungsverbot gilt nicht für Namenszüge von Betrieben während der Öffnungszeit

Das Bundeskabinett hat Anpassungen der Energieeinsparverordnung beschlossen. Für die gastgewerbliche Branche besonders relevant: Nach massiver Kritik des DEHOGA wurde klargestellt, dass Namenszüge eines Betriebs während der Öffnungszeiten weiter beleuchtet werden dürfen - auch nach 22 Uhr.

In der Ursprungsfassung hatte diese Ausnahmeregelung für die nächtliche Beleuchtung von Namensangaben, die während der Öffnungszeiten auf Gewerbe und Beruf am selben Ort hinweisen, noch gefehlt. Dies hatte der DEHOGA sehr deutlich kritisiert und eine Korrektur eingefordert. Hier hat sich der Einsatz des Verbandes definitiv gelohnt.

Zur Pressemitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums