Wenn Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern Zuschüsse für Fahrkarten des öffentlichen Personennahverkehrs (z.B. Monatskarten) zahlen, sind diese Zahlungen nur bis zu der Höhe steuerfrei, die der Arbeitnehmer für die Fahrkarten zahlt. Für den Zeitraum der Gültigkeit der 9-Euro-Tickets (Juni, Juli und August 2022) gibt es eine Ausnahme. In diesen Monaten darf die Zahlung des Arbeitgebers die Zahlungen der Arbeitnehmer für die Fahrkarten übersteigen.
Mehr