Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hat sich im März positiv zur aktuell wichtigsten Branchenforderung positioniert: „Aufgrund der wirtschaftlichen Situation der gastronomischen Betriebe infolge der Covid-19-Pandemie halte ich es für angezeigt, dass der ermäßigte Umsatzsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen auch nach diesem Datum unbefristet anwendbar ist“, so Lindner in seinem Schreiben an den DEHOGA. Ebenso der jetzige Bundeskanzler Olaf Scholz vor der Bundestagswahl: Er habe der Verlängerung der Maßnahme bis Ende 2022 zugestimmt „in dem Bewusstsein: Das schaffen wir nie wieder ab“.
Die Debatte, die vor wenigen Wochen zum Thema im Deutschen Bundestag geführt worden ist, zeigte allerdings, dass diese Worte noch keine Garantie für Erhalt des fairen Gastro-Mehrwertsteuersatzes darstellen, da auch Widerstände gegen eine Entfristung des 7%-Mehrwertsteuersatzes aus Reihen der Regierungskoalition deutlich geworden sind. Es gilt daher, mit vereinten Kräften Überzeugungsarbeit zu leisten. Mitglieder des Verbandes, die vor Ort mit Ihren Wahlkreisabgeordneten sprechen, können dafür die aktuelle Stellungnahme des DEHOGA als Argumentationsgrundlage nutzen.
Alle Informationen zur dauerhaft reduzierten Mehrwertsteuer finden Interessierte im Themenbereich.