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Ab 26. Mai

Abstandsregel und Maskenpflicht für Beschäftigte nicht mehr verpflichtend

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat bekannt gegeben, dass die spezielle Corona-Arbeitsschutzverordnung nicht verlängert wird. Damit gibt es ab dem 26. Mai keine Rechtsgrundlage mehr für Vorgaben des Corona-Arbeitsschutzes wie z.B. Abstandsregeln oder Maskenpflicht für Beschäftigte.

Wie in allen Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes bleibt der Arbeitgeber jedoch verpflichtet, eine betriebliche Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen und ggf. Maßnahmen festzulegen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird hierzu Empfehlungen in Form von FAQ bereitstellen, die Orientierung und Hinweise zur Verhinderung und Eingrenzung betrieblicher Ausbrüche geben.

Weitere Informationen gibt es hier.