Wie in allen Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes bleibt der Arbeitgeber jedoch verpflichtet, eine betriebliche Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen und ggf. Maßnahmen festzulegen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird hierzu Empfehlungen in Form von FAQ bereitstellen, die Orientierung und Hinweise zur Verhinderung und Eingrenzung betrieblicher Ausbrüche geben.
Weitere Informationen gibt es hier.