Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat kurzfristig die Förderung von Wärmeerzeugern im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) angepasst, um im Bereich der Sanierung einen stärkeren Klimaschutzeffekt zu erreichen und die Abhängigkeit von russischem Gas und Öl zu verringern. So sind mit fossilem Gas betriebene Wärmeerzeuger ab dem 15.08.2022 in der Sanierung nicht mehr förderfähig. Auch Kombigeräte aus Gas-Brennwertheizung und Wärmepumpe werden nicht mehr gefördert (z. B. Gas-Brennwertkessel, gasbetriebene KWK-Anlagen, Gas-Wärmepumpen, Gas-Hybridheizungen). Für den Austausch einer gasbetriebenen Anlage wird ein Heizungs-Tausch-Bonus (10 %) zusätzlich zum regulären Fördersatz eingeführt.
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