Darüber hinaus werden die Fördersätze im Bereich Wärmeerzeugung insgesamt reduziert, um allen Antragstellergruppen weiterhin den Zugang zur Förderung zu ermöglichen. Insbesondere Biomasseanlagen, Solarthermie und Wärmepumpen werden zukünftig weniger stark gefördert. Die Höchstgrenze förderfähiger Kosten bei Nichtwohngebäuden wird von 10 Mio. Euro auf maximal 5 Mio. Euro reduziert.
Die Änderungen der neuen Richtlinie treten zum 15.08.2022 in Kraft treten. Weitere Informationen sowie die neuen Fördersätze finden Interessierte hier.
Wichtig: Bis zum 14.08.2022, 24:00 Uhr, können jedoch noch Anträge mit den bisherigen Fördersätzen gestellt werden. Die Antragerstellung erfolgt beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unter folgendem Link.
Als Begründung für die Kurzfristigkeit der Reform wurde angegeben, man wolle „Vorzieheffekte“ vermeiden und die verbleibenden Förderangebote mit den zu Verfügung stehenden Mitteln aufrechterhalten. Die Förderung war erst im Frühjahr wegen ausgeschöpfter Mittel kurzfristig gestoppt worden.
Quelle: DEHOGA Bundesverband