Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten und Sitz in Baden-Württemberg können ab 15. März 2023 Anträge im Rahmen der Härtefallhilfen Energie stellen. Der DEHOGA geht jedoch davon aus, dass dieses Programm nur wenigen Betrieben der gastgewerblichen Branche helfen kann und die grundlegenden Probleme mit der vom Bund beschlossenen Gas- und Strompreisbremse durch die Härtefallhilfen nicht gelöst werden.
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