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DEHOGA: Keine Problemlösung für die Branche

Härtefallhilfen Energie: Antragsstellung ab 15. März möglich

Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten und Sitz in Baden-Württemberg können ab 15. März 2023 Anträge im Rahmen der Härtefallhilfen Energie stellen. Der DEHOGA geht jedoch davon aus, dass dieses Programm nur wenigen Betrieben der gastgewerblichen Branche helfen kann und die grundlegenden Probleme mit der vom Bund beschlossenen Gas- und Strompreisbremse durch die Härtefallhilfen nicht gelöst werden.

Durch die Härtefallhilfe des Landes sollen Unternehmen unterstützt werden, die besonders stark von den gestiegenen Energiekosten betroffen sind. Die Antragstellung erfolgt über die L-Bank. Die Förderung bezieht sich auf Energiemehrkosten und erfolgt energieträgerunabhängig: Neben Strom, Gas und Wärme werden auch Öl und Pellets berücksichtigt. Unterstützt werden kleine und mitteständische Unternehmen, die folgende drei Kriterien erfüllen: 

  • mindestens 6 Prozent Energiekostenanteil am Umsatz
  • Verdreifachung der Energiekosten in 2022
  • negatives Betriebsergebnis (EBITDA) in 2022 


Anträge können ab 15. März über prüfende Dritte (Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer) bei der L-Bank gestellt werden. Bei Zahlungen aus dem Härtefallfonds wird ein fiktiver Unternehmerlohn in Höhe von 1330 Euro pro Monat berücksichtigt.

Informationen zum Förderprogramm finden Interessierte hier.

Zur Antragstellung 

DEHOGA-Kommentierung:
Wie bereits am 16. Februar im DEHOGA-Newsletter berichtet, geht der DEHOGA Baden-Württemberg davon aus, dass die Härtefallhilfen des Landes nur wenigen Betrieben im Gastgewerbe helfen können. Der Verband setzt sich daher weiterhin mit Nachdruck für eine branchengerechte Lösung bei den vom Bund beschlossenen Energiepreisbremsen ein. Der „Knackpunkt“ dabei: Nach derzeitiger Beschlusslage soll für die Berechnung der staatlichen Unterstützung bei Betrieben mit Registrierender Leistungsmessung (RLM-Messverfahren) der Verbrauch aus dem Corona-Krisenjahr 2021 herangezogen werden. Weil die Betriebe des Gastgewerbes aufgrund der staatlich angeordneten Schließungen 2021 untypisch niedrige Energieverbräuche hatten, fällt nun auch ihr Hilfsanspruch bei der staatlichen Strom- und Gaspreisbremse entsprechend niedrig aus. Der DEHOGA kritisiert diese Ungerechtigkeit, die im Gastgewerbe vor allem mittlere und größere Betriebe betrifft. Der Verband macht daher weiter Druck und drängt in Berlin auf Nachbesserung.