EU-Verpackungsverordnung
Das kommt auf Gastronomie und Hotellerie zu
Mit der neuen EU-Verpackungsverordnung (PPWR) sollen Verpackungsabfälle reduziert sowie Wiederverwendung und Recycling gestärkt werden. Die Regelungen werden schrittweise eingeführt. Der DEHOGA bringt Licht ins Bürokratie-Dunkel und steht seinen Mitgliedern mit Infos, Merkblättern & Hinweisschildern zur Seite.
Im neuen DEHOGA-Merkblatt lesen Sie, welche Folgen die europäische Verpackungsverordnung für das Gastgewerbe hat und welche neuen Pflichten auf Betriebe zukommen.
Was ändert sich für mich als Hotelier?
Auch Hotels müssen sich auf Einschränkungen bei bestimmten Einwegverpackungen einstellen. Betroffen sind insbesondere einzelne Verpackungen für Kosmetik-, Hygiene- und Toilettenartikel, die nur für einen Gast bestimmt sind. Alternative Lösungen wie Nachfüll- und Spendersysteme werden dadurch weiter an Bedeutung gewinnen.
Mehr dazu lesen DEHOGA-Mitglieder im Merkblatt zur EU-Verpackungsverordnung.
Ich verwende im Betrieb Verpackungen mit eigenem Logo. Was muss ich beachten?
Betriebe, die Verpackungen mit ihrem Namen, Logo oder ihrer eigenen Marke versehen lassen, sollten die weiteren Entwicklungen im Blick behalten. Je nach Ausgestaltung können daraus zusätzliche Pflichten entstehen.