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GEMA: Das ist zu beachten

Musik gehört zum Alltag in Hotellerie und Gastronomie – ob im Gastraum, im Hotelzimmer, auf der Terrasse oder bei Veranstaltungen. Damit Sie dabei rechtlich auf der sicheren Seite sind, finden Sie hier alle wichtigen Informationen rund um die GEMA.

Die GEMA vertritt die Urheberinnen und Urheber von Musik – also Komponisten, Textdichter und Musikverlage. Wenn Musik öffentlich abgespielt wird, etwa in einem Restaurant oder Hotel, sollen die Menschen, die sie geschaffen haben, eine faire Vergütung für ihre Arbeit erhalten. Das ist der Grundgedanke des Urheberrechts: Kreative schützen und ihre Leistungen wertschätzen.

Für Betriebe bedeutet das: Wer Musik öffentlich nutzt, benötigt in der Regel eine Lizenz der GEMA. Welche Tarife gelten, welche Ausnahmen es gibt und wie Sie als Mitgliedsbetrieb des DEHOGA Baden‑Württemberg von Vergünstigungen profitieren können, haben wir für Sie übersichtlich zusammengestellt (mitgliederexklusive Inhalte lesen Sie nach dem Login).

Informationen der GEMA

Infos der GEMA zu den Meldungen von Musik

Auch sogenannte „gemafreie Musik“ muss bei der GEMA gemeldet werden. Weitere Infos

Link zur Repertoiresuche der GEMA

Im Online-Portal der GEMA können Mitglieder ihre Musik-Meldungen einsehen und verwalten. Fragen und Antworten dazu finden Sie hier.

Bei Live-Musikveranstaltungen muss der GEMA nach der Veranstaltung die ge-
spielte Musikfolge (Setlist) übermittelt werden. Infos zur Setlist-Meldung

GEMA-Tarife für das Gastgewerbe:

 

Service für DEHOGA-Mitglieder

Im DEHOGA-Servicecenter können Mitglieder nach dem Login folgende Merkblätter und Infos zur GEMA kostenlos downloaden.

GEMA - Häufig gestellte Fragen
...rund um Urheberrechte, die GEMA und ihre Tarife.

GEMA-Handbuch 2024
...mit Infos zu den am häufigsten genutzten Tarifen und Vergütungssätzen.

GEMA-Gebühren bei Veranstaltungen mit Verzehrzwang
...was Sie beachten müssen.

Mitglieder sparen 20 Prozent

Bei GEMA-Tarifen sowie bei bestimmten Tarifen weiterer Verwertungsgesellschaften sparen DEHOGA-Mitglieder 20 Prozent. 

Achtung: Der Rabatt wird nur gewährt, wenn die Musiknutzung ordnungsgemäß und 
fristgerecht gemeldet wird. 

Alle Infos:

Für Mitglieder ist noch mehr drin

DEHOGA-Mitglieder profitieren von kostenloser rechtlicher Beratung unserer branchenerfahrenen Jurist:innen. In neun Geschäftsstellen sind wir für Sie vor Ort.