Musik gehört zum Alltag in Hotellerie und Gastronomie – ob im Gastraum, im Hotelzimmer, auf der Terrasse oder bei Veranstaltungen. Damit Sie dabei rechtlich auf der sicheren Seite sind, finden Sie hier alle wichtigen Informationen rund um die GEMA.
Die GEMA vertritt die Urheberinnen und Urheber von Musik – also Komponisten, Textdichter und Musikverlage. Wenn Musik öffentlich abgespielt wird, etwa in einem Restaurant oder Hotel, sollen die Menschen, die sie geschaffen haben, eine faire Vergütung für ihre Arbeit erhalten. Das ist der Grundgedanke des Urheberrechts: Kreative schützen und ihre Leistungen wertschätzen.
Für Betriebe bedeutet das: Wer Musik öffentlich nutzt, benötigt in der Regel eine Lizenz der GEMA. Welche Tarife gelten, welche Ausnahmen es gibt und wie Sie als Mitgliedsbetrieb des DEHOGA Baden‑Württemberg von Vergünstigungen profitieren können, haben wir für Sie übersichtlich zusammengestellt (mitgliederexklusive Inhalte lesen Sie nach dem Login).