Rauchernebenräume bleiben weiterhin unter den bisherigen Bedingungen zulässig.
Neu sind angepasste Kennzeichnungspflichten:
- Bereits im Eingangsbereich muss auf den Rauchernebenraum sowie auf das Rauchverbot in den übrigen Räumen hingewiesen werden.
- Der Raucherraum ist eindeutig als solcher zu kennzeichnen.
- In allen rauchfreien Bereichen müssen Rauchverbotsschilder angebracht sein.
Download: Mitglieder können den Pflichtaushang hier kostenlos downloaden.