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Ein Mann in der Berufskleidung des Gastgewerbes steht mit ernster Miene in einem Restaurant

Minijobs: Verteuerung ist Abschaffung durch die Hintertür

Nach dem Koalitionsgipfel am 1. Juli scheint die Abschaffung der Minijobs zwar vom Tisch, doch noch gibt es keinen Grund zur Entwarnung. Denn klar ist: Minijobs werden teurer. Eine höhere Besteuerung kündigten die Koalitionsspitzen bereits an – und wie's mit den Sozialversicherungsbeiträgen weitergeht, soll in den Beratungen über die Rentenreform in den kommenden Monaten beschlossen werden. Der DEHOGA warnt vor einer für die Betriebe untragbaren Verteuerung, die einer Minijob-Abschaffung "durch die Hintertür" gleichkäme. 

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„Der Pauschalsteuersatz bei den sogenannten Minijobs wird von zwei auf fünf Prozent angehoben“, heißt es in dem Maßnahmenpaket, das Bundeskanzler Merz, die SPD-Vorsitzenden Bärbel Bas und Lars Klingbeil sowie CSU-Chef Markus Söder in einer Pressekonferenz am 2. Juli vorstellten. Söder betonte, man werde die Minijobs erhalten. „Etwas höhere Steuern“ bedeuteten keine Abschaffung. Der DEHOGA hat sich mit Nachdruck für die Erhaltung eingesetzt. 

Den vermeintlichen Widerspruch zur Kanzler-Ankündigung, man werde alle Vorschläge der Rentenkommission umsetzen (also auch den zur faktischen Abschaffung der Minijobs), löste Friedrich Merz in der Pressekonferenz durch den Hinweis auf, man habe sich im Koalitionsausschuss am 1. Juli nur mit steuerlichen Fragen beschäftigt – die sozialversicherungsrechtlichen Themen im Zusammenhang mit den Minijobs würden im Zuge der Rentenreform-Beratungen noch in diesem Jahr geklärt. 

Für die Branche und ihre Beschäftigten bedeutet dies: keine Hiobsbotschaft, aber auch noch keine Entwarnung. Und teurer wird’s durch die höhere Pauschalsteuer in jedem Fall. 

DEHOGA-Landesvorsitzender Dr. Hans-Ulrich Kauderer ist froh, dass der Vorschlag zur Abschaffung der Minijobs vom Tisch ist – auch dank des DEHOGA-Protestes. Für ihn gibt es trotzdem keinen Anlass zur Entwarnung: „Jetzt droht eine massive Verteuerung der Minijobs durch höhere Steuern und Sozialbeiträge – es droht die Abschaffung der Minijobs durch die Hintertür. Wenn die Pläne der Bundesregierung umgesetzt werden, steigt unsere Beitragsbelastung von aktuell 31 auf mehr als 39 Prozent. Unsere Botschaft ist klar: Die Minijobs dürfen nicht abgeschafft oder auf untragbare Weise verteuert werden!” 

DEHOGA-Maßnahmen zum Erhalt des Minijobs

9. Juli: In einem gemeinsamen Schreiben an Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas und Bundesgesundheitsministerin Nina Warken appelliert der DEHOGA Bundesverband gemeinsam mit zahlreichen weiteren Verbänden an die Bundesregierung appelliert, die Minijobs in ihrer heutigen Form zu erhalten und nicht unverhältnismäßig zu verteuern. 

2. Juli: Hier finden Sie die Pressemitteilung des DEHOGA Bundesverbands zu den Ergebnissen des Koalitionsausschusses.

Das aktuelle Positionspapier zum Thema, das DEHOGA-Mitglieder für ihre Kommunikation nutzen und auch an Medienvertreter und Politiker weitergeben können, steht hier zum Download bereit.

Antworten auf kritische Fragen

Fördern Minijobs Altersarmut?

Altersarmut ist ein ernstes Problem. Die entscheidende Frage ist aber, ob die Verteuerung des Minijobs das richtige Instrument dagegen ist. Zwei Punkte sprechen dagegen: Erstens nutzt die große Mehrheit den Minijob ergänzend – zu Hauptberuf, Studium oder Rente –, nicht als alleinige Altersvorsorge. Zweitens ermöglicht schon der Minijob selbst vollwertige Rentenansprüche: Er ist seit 2013 grundsätzlich rentenversicherungspflichtig; nur wer es 
ausdrücklich beantragt, lässt sich befreien. Problemgruppen sollten gezielt unterstützt werden, statt eine Beschäftigungsform für Millionen unattraktiver zu machen. 

Verdrängen Minijobs reguläre Beschäftigung?

Minijobs erfüllen unterschiedliche Funktionen. Der pauschale Schluss, jeder Minijob sei eine verdrängte Vollzeitstelle, greift zu kurz: Viele nutzen ihn ergänzend zu Studium, Rente, Familie oder Hauptbeschäftigung. Genau diese Vielfalt muss politisch berücksichtigt werden. Aufgrund der demografischen Situation werden künftig weniger Menschen für die Arbeit zur Verfügung stehen, auch deshalb müssen wirkungsvolle Anreize für zusätzliches Arbeiten geschaffen, zumindest aber das bestehende Instrument Minijob beibehalten werden. 

Warum sollen auf Minijobs geringere Abgaben gelten?

Der Gesetzgeber hat den Minijob bewusst als einfache, niedrigschwellige Beschäftigungsform ausgestaltet. Entscheidend ist die Wirkungsfrage: Führen höhere Abgaben tatsächlich zu mehr regulärer Beschäftigung – oder dazu, dass zusätzliche Arbeit unterbleibt? 

Reicht die Aktivrente nicht aus?

Nein – und hier zeigt sich ein offener Widerspruch. Seit dem 1. Januar 2026 stellt die Aktivrente Arbeit im Ruhestand bis zu 2.000 € monatlich steuerfrei, aber nur in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung ab der Regelaltersgrenze. Wer die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht hat oder eine Erwerbsminderungsrente bezieht, profitiert nicht. 

Ausgerechnet der Minijob ist ausdrücklich ausgeschlossen (Bundesfinanzministerium, FAQ zur Aktivrente); begünstigt ist der direkt angrenzende Midijob-Übergangsbereich – doch genau dieser entfiele nach Empfehlung 26 der Alterssicherungskommission als Folge der Minijob-Reform. Dieselbe Reformlogik trifft damit die ganze Bandbreite flexibler Arbeit, während die Aktivrente nur oben, ab der Regelaltersgrenze, steuerfrei stellt. Und der Minijob erreicht 
ohnehin weit mehr Gruppen als die Aktivrente – Studierende, Familien, Hauptbeschäftigte mit Nebenjob, Erwerbsminderungsrentner. Sie kann ihn nicht ersetzen.

Geht es nur um Arbeitgeberinteressen?

Nein. Rund 6,8 Millionen Menschen nutzen einen Minijob. Ein Minijob entsteht nur, wenn beide Seiten davon profitieren – Beschäftigte und Arbeitgeber. Die Debatte darf deshalb nicht nur aus Sicht des Staates oder der Betriebe geführt werden, sondern muss die Betroffenen einbeziehen. 

Warum ist der Minijob so beliebt?

Weil er einfach, flexibel und transparent ist. Viele Menschen wissen: Wenn ich zusätzlich arbeite, bleibt mir von diesem Verdienst etwas. Genau dieser Zusammenhang schafft Arbeitsanreize. 

Verliert der Staat durch Minijobs Einnahmen?

Der Minijob ist legale, gemeldete Beschäftigung – ein Beitragsausfall durch Schattenwirtschaft entsteht hier gerade nicht. Arbeitgeber leisten Pauschalabgaben (gewerblich bis zu 31,17 %), und Minijobs sind rentenversicherungspflichtig. Zur kursierenden Zahl von rund 4,5 Mrd. € Mehreinnahmen (IWH Halle) gehört der Hinweis des Instituts selbst: Es ist eine rein rechnerische Schätzung ohne Verhaltenseffekte, sie ginge zulasten der Nettoeinkommen der Betroffenen, und der Beschäftigungseffekt bleibt unklar. Die entscheidende Frage lautet daher nicht, ob Minijobs Beiträge erzeugen – das tun sie –, sondern ob höhere Belastungen wirklich zu mehr regulärer Beschäftigung führen oder dazu, dass Arbeit ganz unterbleibt oder in die Schwarzarbeit abwandert. Dann flössen gar keine Beiträge. 

Warum sollte die Politik den Minijob erhalten?

Weil Millionen Menschen ihn freiwillig nutzen – nur rund 5,3 % der Minijobber haben überhaupt Interesse, in eine sozialversicherungspflichtige Stelle zu wechseln (Minijob-Zentrale). Wer eine so verbreitete Beschäftigungsform grundlegend verändern will, muss erklären, welches Problem damit gelöst wird, warum bestehende Nutzer schlechter gestellt werden sollen und welche Alternative für die Betroffenen konkret besser wäre.

Statements von Dr. Hans-Ulrich Kauderer

Hintergründe

Befürworter der Minijob-Abschaffung arbeiten mit dem Schein-Argument, dass Minijobs die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vor allem von Frauen verhinderten. Dies wird allein schon dadurch widerlegt, dass z. B. im baden-württembergischen Gastgewerbe mehr als die Hälfte der Minijobber im Hauptberuf sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. 

Von Wirtschaftsverbänden kommt heftiger Protest gegen die Pläne der Rentenkommission. Auch der DEHOGA Baden-Württemberg hat sich klar positioniert und am 22. Juni 2026 folgendes Pressestatement abgegeben: 

„Geringfügig Beschäftigte sind im Gastgewerbe unverzichtbar, denn sie ermöglichen es den Betrieben, auf branchentypische Lastspitzen zu reagieren. Der flexible Einsatz von Minijobbern ist für die Wirtschaftlichkeit der Betriebe daher von höchster Bedeutung und sichert im Hotel- und Gaststättengewerbe somit auch viele sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse. Die faktische Abschaffung der Minijobs würde viele Existenzen und Arbeitsplätze auch in Baden-Württemberg vernichten. Sie wäre nicht nur für die Betriebe des Gastgewerbes eine Katastrophe, sondern auch für die betroffenen Beschäftigten, die – selbst, wenn sie ihren Arbeitsplatz behalten können – mit deutlich höheren Abzügen vom Lohn rechnen müssen.“ 

Äußerst kritisch sieht der DEHOGA auch Pläne der Bundesregierung zur Gesundheitsreform, die massive Beitragserhöhungen für Minijobs vorsehen, so dass die Abgabenlast für Arbeitgeber von bislang (schon teuren) 31 Prozent auf rund 36 Prozent zu steigen droht. Eine solche Erhöhung wäre eine Abschaffung der Minijobs durch die Hintertür. 
 

DEHOGA-Position

Beide Vorschläge – Minijob-Abschaffung und Minijob-Verteuerung – laufen darauf hinaus, Arbeit in Deutschland teurer und unattraktiver zu machen. Das trifft Millionen fleißiger Minijobber und schwächt die Wirtschaft insgesamt. Die Bundesregierung sollte diese Pläne dringend stoppen und eine Politik verfolgen, die mit „mehr Netto vom Brutto“ Arbeit attraktiv macht und Leistung belohnt. 
 

Ein Foto eines Mannes und daneben ein Zitat von ihm zum Thema Minijobs
Ein Bild mit dem Text "Hände weg vom Minijob"

Online-Petition für den Erhalt der Minijobs

Leistung muss sich lohnen: Unterschreiben Sie jetzt die Online-Petition für den Erhalt der Minijobs!