Zum Hauptinhalt springen Zum Footerinhalt springen
Ein Mann in der Berufskleidung des Gastgewerbes steht mit ernster Miene in einem Restaurant

Minijobs müssen bleiben!

Die Rentenkommission hat vorgeschlagen, die Minijobs praktisch abzuschaffen. Nach Plänen der Kommission sollen geringfügige Beschäftigungsverhältnisse künftig nur noch für Schüler zulässig sein. Das wäre eine Katastrophe für das Gastgewerbe. Der DEHOGA hat sich klar gegen die Abschaffung oder Verteuerung der Minijobs positioniert: Die Minijobs müssen erhalten bleiben!

Auf Bundes-, Landes- und Kreiseben ist der Verband aktiv und weist Entscheider aus der Politik auf die enorme Bedeutung der Geringfügig Beschäftigten für das Gastgewerbe (und für viele andere Branchen) hin. Dabei macht der DEHOGA auch deutlich, welche fatalen Schäden und Konsequenzen drohen, falls die Abschaffung der Minijobs umgesetzt wird.

Das aktuelle Positionspapier zum Thema, das DEHOGA-Mitglieder für ihre Kommunikation nutzen und auch an Medienvertreter und Politiker weitergeben können, steht hier zum Download bereit.

Wie können Sie unterstützen? Unterschreiben Sie jetzt die Online-Petition für den Erhalt der Minijobs.
 

Antworten auf kritische Fragen

Fördern Minijobs Altersarmut?

Altersarmut ist ein ernstes Problem. Die entscheidende Frage ist aber, ob die Verteuerung des Minijobs das richtige Instrument dagegen ist. Zwei Punkte sprechen dagegen: Erstens nutzt die große Mehrheit den Minijob ergänzend – zu Hauptberuf, Studium oder Rente –, nicht als alleinige Altersvorsorge. Zweitens ermöglicht schon der Minijob selbst vollwertige Rentenansprüche: Er ist seit 2013 grundsätzlich rentenversicherungspflichtig; nur wer es 
ausdrücklich beantragt, lässt sich befreien. Problemgruppen sollten gezielt unterstützt werden, statt eine Beschäftigungsform für Millionen unattraktiver zu machen. 

Verdrängen Minijobs reguläre Beschäftigung?

Minijobs erfüllen unterschiedliche Funktionen. Der pauschale Schluss, jeder Minijob sei eine verdrängte Vollzeitstelle, greift zu kurz: Viele nutzen ihn ergänzend zu Studium, Rente, Familie oder Hauptbeschäftigung. Genau diese Vielfalt muss politisch berücksichtigt werden. Aufgrund der demografischen Situation werden künftig weniger Menschen für die Arbeit zur Verfügung stehen, auch deshalb müssen wirkungsvolle Anreize für zusätzliches Arbeiten geschaffen, zumindest aber das bestehende Instrument Minijob beibehalten werden. 

Warum sollen auf Minijobs geringere Abgaben gelten?

Der Gesetzgeber hat den Minijob bewusst als einfache, niedrigschwellige Beschäftigungsform ausgestaltet. Entscheidend ist die Wirkungsfrage: Führen höhere Abgaben tatsächlich zu mehr regulärer Beschäftigung – oder dazu, dass zusätzliche Arbeit unterbleibt? 

Reicht die Aktivrente nicht aus?

Nein – und hier zeigt sich ein offener Widerspruch. Seit dem 1. Januar 2026 stellt die Aktivrente Arbeit im Ruhestand bis zu 2.000 € monatlich steuerfrei, aber nur in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung ab der Regelaltersgrenze. Wer die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht hat oder eine Erwerbsminderungsrente bezieht, profitiert nicht. 

Ausgerechnet der Minijob ist ausdrücklich ausgeschlossen (Bundesfinanzministerium, FAQ zur Aktivrente); begünstigt ist der direkt angrenzende Midijob-Übergangsbereich – doch genau dieser entfiele nach Empfehlung 26 der Alterssicherungskommission als Folge der Minijob-Reform. Dieselbe Reformlogik trifft damit die ganze Bandbreite flexibler Arbeit, während die Aktivrente nur oben, ab der Regelaltersgrenze, steuerfrei stellt. Und der Minijob erreicht 
ohnehin weit mehr Gruppen als die Aktivrente – Studierende, Familien, Hauptbeschäftigte mit Nebenjob, Erwerbsminderungsrentner. Sie kann ihn nicht ersetzen.

Geht es nur um Arbeitgeberinteressen?

Nein. Rund 6,8 Millionen Menschen nutzen einen Minijob. Ein Minijob entsteht nur, wenn beide Seiten davon profitieren – Beschäftigte und Arbeitgeber. Die Debatte darf deshalb nicht nur aus Sicht des Staates oder der Betriebe geführt werden, sondern muss die Betroffenen einbeziehen. 

Warum ist der Minijob so beliebt?

Weil er einfach, flexibel und transparent ist. Viele Menschen wissen: Wenn ich zusätzlich arbeite, bleibt mir von diesem Verdienst etwas. Genau dieser Zusammenhang schafft Arbeitsanreize. 

Verliert der Staat durch Minijobs Einnahmen?

Der Minijob ist legale, gemeldete Beschäftigung – ein Beitragsausfall durch Schattenwirtschaft entsteht hier gerade nicht. Arbeitgeber leisten Pauschalabgaben (gewerblich bis zu 31,17 %), und Minijobs sind rentenversicherungspflichtig. Zur kursierenden Zahl von rund 4,5 Mrd. € Mehreinnahmen (IWH Halle) gehört der Hinweis des Instituts selbst: Es ist eine rein rechnerische Schätzung ohne Verhaltenseffekte, sie ginge zulasten der Nettoeinkommen der Betroffenen, und der Beschäftigungseffekt bleibt unklar. Die entscheidende Frage lautet daher nicht, ob Minijobs Beiträge erzeugen – das tun sie –, sondern ob höhere Belastungen wirklich zu mehr regulärer Beschäftigung führen oder dazu, dass Arbeit ganz unterbleibt oder in die Schwarzarbeit abwandert. Dann flössen gar keine Beiträge. 

Warum sollte die Politik den Minijob erhalten?

Weil Millionen Menschen ihn freiwillig nutzen – nur rund 5,3 % der Minijobber haben überhaupt Interesse, in eine sozialversicherungspflichtige Stelle zu wechseln (Minijob-Zentrale). Wer eine so verbreitete Beschäftigungsform grundlegend verändern will, muss erklären, welches Problem damit gelöst wird, warum bestehende Nutzer schlechter gestellt werden sollen und welche Alternative für die Betroffenen konkret besser wäre.

Ein Foto eines Mannes und daneben ein Zitat von ihm zum Thema Minijobs
Ein Bild mit dem Text "Hände weg vom Minijob"

Hintergründe

Befürworter der Minijob-Abschaffung arbeiten mit dem Schein-Argument, dass Minijobs die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vor allem von Frauen verhinderten. Dies wird allein schon dadurch widerlegt, dass z. B. im baden-württembergischen Gastgewerbe mehr als die Hälfte der Minijobber im Hauptberuf sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. 

Von Wirtschaftsverbänden kommt heftiger Protest gegen die Pläne der Rentenkommission. Auch der DEHOGA Baden-Württemberg hat sich klar positioniert und am 22. Juni 2026 folgendes Pressestatement abgegeben: 

„Geringfügig Beschäftigte sind im Gastgewerbe unverzichtbar, denn sie ermöglichen es den Betrieben, auf branchentypische Lastspitzen zu reagieren. Der flexible Einsatz von Minijobbern ist für die Wirtschaftlichkeit der Betriebe daher von höchster Bedeutung und sichert im Hotel- und Gaststättengewerbe somit auch viele sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse. Die faktische Abschaffung der Minijobs würde viele Existenzen und Arbeitsplätze auch in Baden-Württemberg vernichten. Sie wäre nicht nur für die Betriebe des Gastgewerbes eine Katastrophe, sondern auch für die betroffenen Beschäftigten, die – selbst, wenn sie ihren Arbeitsplatz behalten können – mit deutlich höheren Abzügen vom Lohn rechnen müssen.“ 

Äußerst kritisch sieht der DEHOGA auch Pläne der Bundesregierung zur Gesundheitsreform, die massive Beitragserhöhungen für Minijobs vorsehen, so dass die Abgabenlast für Arbeitgeber von bislang (schon teuren) 31 Prozent auf rund 36 Prozent zu steigen droht. Eine solche Erhöhung wäre eine Abschaffung der Minijobs durch die Hintertür. 
 

DEHOGA-Position

Beide Vorschläge – Minijob-Abschaffung und Minijob-Verteuerung – laufen darauf hinaus, Arbeit in Deutschland teurer und unattraktiver zu machen. Das trifft Millionen fleißiger Minijobber und schwächt die Wirtschaft insgesamt. Die Bundesregierung sollte diese Pläne dringend stoppen und eine Politik verfolgen, die mit „mehr Netto vom Brutto“ Arbeit attraktiv macht und Leistung belohnt. 
 

Statement von Dr. Hans-Ulrich Kauderer

Online-Petition für den Erhalt der Minijobs

Leistung muss sich lohnen!

Unterschreiben Sie jetzt die Online-Petition für den Erhalt der Minijobs!