Abbildung einer lächelnden Frau in einer Gastronomie vor ihrem Laptop.

Barrierefreiheit: Was das neue Gesetz für Ihre Website bedeutet

11.06.2025 • Barrierefreiheit, Digitalisierung, Website • Lesedauer: 5 Minuten

Ein neues Bürokratiemonster ist im Anmarsch: Am 29. Juni tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BSFG) in Kraft. Der gesetzliche Rahmen steht, doch was heißt „barrierefrei“ eigentlich genau in der Praxis und für die Betriebe im Gastgewerbe? Dazu ist vieles noch unklar.

Noch mehr Aufwand und mangelnde Praxisnähe – der DEHOGA kritisiert das BSFG scharf als „gut gemeint, aber schlecht gemacht.“ Doch wenn der Verband ein schlecht gemachtes Gesetz schon nicht verhindern konnte, so unterstützt er wenigstens seine Mitglieder dabei, es richtig umzusetzen und dadurch auch die Betriebswebsites besser zu machen.

Denn die Überarbeitung einer Website im Hinblick auf Barrierefreiheit bietet auch Chancen, weil die Nutzerfreundlichkeit und die Reichweite dadurch verbessert werden können. Es lohnt sich also, sich mit dem Thema Barrierefreiheit in Bezug auf die Optimierung der Website zu beschäftigen – dabei können DEHOGA-Mitglieder vom breiten Branchenwissen der DEHOGA-Expert:innen profitieren.

Was kann ich konkret tun, um meine Website barrierefrei zu gestalten?

  • Textalternative für Bilder:
    Stellen Sie sicher, dass alle Bilder auf Ihrer Website mit aussagekräftigen ALT-Texten (Alternativ-Texten) versehen sind.
  • Kontrast und Lesbarkeit:
    Achten Sie darauf, dass Texte gut lesbar sind – wählen Sie ausreichend große Schriftarten und starke Farbkontraste zwischen Text und Hintergrund.
  • Navigationshilfen:
    Ihre Website sollte einfach und intuitiv navigierbar sein. Eine klare Struktur, Menüführung und gut beschriftete Links helfen hierbei.
  • Tastaturnavigation:
    Stellen Sie sicher, dass alle Funktionen Ihrer Website nicht nur per Maus oder Trackpad, sondern auch über die Tastatur bedient werden können.
  • Multimedia-Inhalte:
    Videos sollten mit Untertiteln versehen und Audiobeiträge durch Transkriptionen ergänzt werden.
  • Formulare:
    Gestalten Sie Formulare übersichtlich und leicht verständlich. Jedes Eingabefeld sollte klar beschriftet sein.

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Der für Mitglieder kostenlose Digitalisierungs-Check bietet in einer 30-minütigen Onlineberatung individuelle Einschätzungen und Tipps rund um das Thema Digitalisierung in Ihrem Betrieb, so auch unter anderem zur Verbesserung der Betriebswebsite.

Vertiefendes Wissen und praxisnahe Beispiele aus der Branche gibt es in den Seminaren an der DEHOGA Akademie. Zum Thema Website gibt es unter anderem die Weiterbildungsangebote: "SEO & Google Tools: Maximieren Sie Ihre Online-Sichtbarkeit" und "Websites mit Wow-Effekt".

Warum ist es wichtig, Websites barrierefrei zu gestalten?

Viele Websites müssen ab dem 29. Juni 2025 barrierefrei sein - das sagt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Unternehmer:innen sind ab dem 29. Juni 2025 verpflichtet, ihre digitalen Angebote so zu gestalten, dass sie für alle Menschen zugänglich sind – unabhängig von körperlichen oder geistigen Einschränkungen. Das gilt also auch für Websites von Restaurants und Hotels. Es gibt Ausnahmen für Kleinbetriebe - mehr dazu im unten verlinkten Merkblatt.

Die Abbildung einer jungen Frau. Sie sitzt in einer Bar an einem Laptop. Sie lächelt in die Kamera.
Auch viele Betriebe im Gastgewerbe müssen ihre Website barrierefrei gestalten. Die DEHOGA Beratung unterstützt sie dabei sowie grundsätzlich beim Thema Digitalisierung.

Barrierefreie Website: Chance statt Pflicht

Die Überarbeitung einer Website im Hinblick auf Barrierefreiheit ist nicht nur eine Pflicht, sondern eine große Chance - aus u.a. folgenden Gründen:

  • Verbesserter Zugang zur Website: Alle Inhalte sind nach der Überarbeitung so gestaltet, dass sie von Menschen mit Seh-, Hör- oder motorischen Beeinträchtigungen problemlos genutzt werden können. Dazu gehört zum Beispiel, dass Texte gut lesbar sind, Alternativtexte für Bilder vorhanden sind und die Navigation auch ohne Maus möglich ist.
  • Mehr Buchungen durch bessere Nutzererfahrung: Eine barrierefreie Website ist in der Regel auch benutzerfreundlicher für alle Gäste. Dies kann zu einer besseren Nutzererfahrung und höheren Konversionsraten führen, beispielsweise durch eine einfache und logische Bedienung sowie einen schnellen Zugang zu Tisch- oder Zimmerreservierungen.
  • Mehr Gäste durch die Erweiterung der Zielgruppe: Durch Barrierefreiheit wird eine breitere Zielgruppe angesprochen, darunter auch Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen, die eventuell Einschränkungen haben.
  • Besser in Suchmaschinen (z.B. Google) gefunden werden: Barrierefreiheit steigert die Reichweite einer Website und verbessert das sogenannte SEO-Ranking. Potenzielle Gäste, die über eine Suchmaschine nach einem Restaurant suchen, bekommen viele Treffer. Wenn eine Betriebs-Website barrierefrei gestaltet ist, landet sie weiter oben. Dadurch steigt die Wahrscheinlichkeit, dass die Nutzer:innen auf die (Ihre?) Website klicken.

Betrifft mich das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz überhaupt?


Exklusiv für seine Mitglieder bietet der DEHOGA ein Merkblatt zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz zum kostenlosen Download an, das alle wichtigen rechtlichen Infos zusammenfasst. Darüber hinaus gibt es für DEHOGA-Mitglieder ein Muster für eine Barrierefreiheitserklärung für Websites.

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