Allgemeine Begriffe wie „Veggie-Burger“ oder „Tofu-Würste“ sollen weiterhin auf Speisekarten oder auf Verpackungen im Einzelhandel verwendet werden dürfen. Bezeichnungen, die sich hingegen auf konkrete Tier- bzw. Fleischarten oder einzelne Teilstücke beziehen – wie Kotelett, Hühnchen oder Rind – dürfen bei pflanzlichen Alternativen nicht mehr verwendet werden.
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