Die diesjährige Fußball-Weltmeisterschaft findet in Kanada, Mexiko und den USA statt. Angesichts der Zeitverschiebung werden viele Spiele erst um 22 Uhr unserer Zeit, andere sogar erst um Mitternacht oder 3 Uhr morgens angepfiffen. Damit Fans in Deutschland die Spiele bei Übertragungen im Freien gemeinsam verfolgen können, beschloss das Bundeskabinett in der vergangenen Woche die vom Bundesumweltministerium vorgelegte Public-Viewing-Verordnung.
Die Public-Viewing-Verordnung erlaubt Ausnahmen vom Lärmschutz, damit gemeinsames Fußballschauen auch nach 22 Uhr von den Städten und Gemeinden zugelassen werden kann. Die zuständigen Behörden der Kommunen haben mit der Verordnung mehr Flexibilität, müssen aber im Einzelfall abwägen zwischen dem herausragenden öffentlichen Interesse an den Fußballspielen und dem Schutz der Nachtruhe. Die Bundesländer müssen der Verordnung im Bundesrat noch zustimmen.
Vergleichbare Verordnungen gab es seit der Fußball-Weltmeisterschaft 2006. Für den DEHOGA ist aber auch klar: Über einzelne Turniere hinaus braucht es moderne und praxistaugliche Lösungen. Der Verband wird sich deshalb weiterhin für eine grundsätzliche Reform der Lärmschutzverordnung einsetzen – mit eigenständigen und dauerhaften Regelungen für die Außengastronomie.