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Fußball-Weltmeisterschaft

Bundesrat stimmt Lärmschutz-Ausnahme für Public-Viewing zu

Gute Nachrichten für viele Gastronomen: Bei der Fußball-WM sind öffentliche Liveübertragungen unter freiem Himmel teils bis in die Nachtstunden möglich. Der Bundesrat stimmte der Regierungsverordnung zu, die befristete Ausnahmen vom Lärmschutz für das Public-Viewing vorsieht.

Die diesjährige Fußball-Weltmeisterschaft findet in Kanada, Mexiko und den USA statt. Angesichts der Zeitverschiebung werden viele Spiele erst um 22 Uhr unserer Zeit, andere sogar erst um Mitternacht oder 3 Uhr morgens angepfiffen. Der DEHOGA Bundesverband hatte sich auf Bundesebene erneut ausdrücklich für eine solche „Public-Viewing-Verordnung“ eingesetzt. Die Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft und gilt bis zum 31. Juli 2026.

Die Public-Viewing-Verordnung erlaubt Ausnahmen vom Lärmschutz, damit gemeinsames Fußballschauen auch nach 22 Uhr von den Städten und Gemeinden zugelassen werden kann. Die zuständigen Behörden der Kommunen haben mit der Verordnung mehr Flexibilität, müssen aber im Einzelfall abwägen zwischen dem herausragenden öffentlichen Interesse an den Fußballspielen und dem Schutz der Nachtruhe. 

Vergleichbare Verordnungen gab es seit der Fußball-Weltmeisterschaft 2006. Für den DEHOGA ist aber auch klar: Über einzelne Turniere hinaus braucht es moderne und praxistaugliche Lösungen. Der Verband wird sich deshalb weiterhin für eine grundsätzliche Reform der Lärmschutzverordnung einsetzen – mit eigenständigen und dauerhaften Regelungen für die Außengastronomie.