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Für Live-Veranstaltungen im Jahr 2025 

GEMA: Frist zur Einreichung von Setlisten endet am 20. März

Die GEMA weist darauf hin, dass für viele Live‑Veranstaltungen im Jahr 2025 noch keine Setlisten (Musikfolgen) vorliegen. Diese müssen spätestens bis 20. März 2026 bei der GEMA eingereicht werden. Fehlt die Setlist, behält sich die GEMA eine spätere Nachberechnung vor.

Über die Veranstaltungsübersicht („Meine Veranstaltungen“) können Veranstaltende bei der GEMA einen Einreich-Link per E-Mail anfordern und diesen mit bereits vorausgefüllten Daten direkt an die Künstler weiterleiten. Sobald die Setlist eingereicht wurde, erhält die veranstaltende Person automatisch eine Bestätigung. 

Alle wichtigen Informationen und die Anleitung der GEMA zum Einreichen der Setlist gibt es hier.   

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