Müssen Betriebe Corona-Soforthilfen zurückbezahlen? Die Frage sorgt auch in der gastgewerblichen Branche für Unruhe, seit die L-Bank vor einigen Wochen damit begonnen hat, Widerrufs- und Erstattungsbescheide zu verschicken. Zu Fragen in diesem Zusammenhang führt auch ein Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, welches die entsprechenden Bescheide in Nordrhein-Westfalen als rechtswidrig erkannt hat. Der DEHOGA stellt klar: Das Düsseldorfer Urteil ist bisher nicht rechtskräftig – und es hat auch keine direkten Auswirkungen auf die Rechtslage in Baden-Württemberg. Ob ein Widerspruch gegen den L-Bank-Bescheid in Baden-Württemberg erfolgversprechend sein kann, kann nur im jeweiligen Einzelfall vor dem Hintergrund der Rechtsgrundlage baden-württembergischer Verwaltungsvorschriften entschieden werden.
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