Die L-Bank verschickt ab morgen, 2. August 2022, Rückzahlungsbescheide an alle Soforthilfeempfänger, die beim Rückmeldeverfahren im Januar 2022 einen Rückzahlungsbedarf angemeldet haben. Der DEHOGA hat sich dafür eingesetzt, dass die Rückzahlungsfrist möglichst großzügig bemessen ist. Die grundsätzliche Kritik an der Berechnungsmethode des Liquiditätsengpasses, die zu Rückzahlungspflichten führt, erhält der Verband aufrecht.
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