Die Arbeitgeberverbände haben bereits im Mai darauf hingewiesen, dass sich aus dem Gesetz zahlreiche Anwendungsfragen ergeben, insbesondere was die Anspruchsberechtigung und die Auszahlung durch die Arbeitgeber angeht. Dazu hat nun das Bundesfinanzministerium den hier verlinkten Katalog mit Fragen und Antworten mit den Finanzbehörden der Länder abgestimmt und veröffentlicht.
Quelle: DEHOGA Bundesverband